Betreff
Anwendung der Geschäftsordnung der bisherigen Wahlperiode bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Vorlage
11/612/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat in seiner Sitzung vom 17.09.2008 nach § 50 Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen. Aus der
Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung
nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre
Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Göhrde vom 17.09.2008 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.