Betreff
Beschluss über die Vertreterin/den Vertreter der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors
Vorlage
11/575/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors.

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

In der vergangenen Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde, Herr René Kern, der Vertreter des Stadtdirektors. Es wird daher empfohlen, Herrn Kern durch Beschluss in das Amt  zu bestellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit der allgemeinen Vertretung des Stadtdirektors/der Stadtdirektorin wird der Kämmerer der Samtgemeinde, Herr René Kern, beauftragt.