Betreff
Bildung von Ratsausschüssen und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Feststellung der Sitzverteilung und Ausschussbesetzung
Vorlage
11/563/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsmitglieder beratende Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder ihnen angehören sollen. Der Rat kann beschließen, dass neben den Ratsmitgliedern auch andere Personen beratende Mitglieder von Ausschüssen werden.

Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

Sollen Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und anderen Personen besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die anderen Personen entfallenden Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu ermitteln. Bei evtl. Losentscheidungen zieht der Bürgermeister die Lose.

Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und evtl. anderen Personen, für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- und gruppenlose Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 9 stimmberechtigten Mitgliedern gebildet:

-       Ausschuss für Stadtentwicklung

-       Bau- und Umweltausschuss

 

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag: