Sachverhalt:
Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors.
Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
In der vergangenen Wahlperiode war die Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters, Frau Petra Steckelberg, allgemeine Vertreterin des Stadtdirektors. Es wird daher empfohlen, Frau Steckelberg durch Beschluss in das Amt zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Mit der allgemeinen Vertretung der Stadtdirektorin/des
Stadtdirektors der Stadt Dannenberg (Elbe) wird die Vertreterin des
Samtgemeindebürgermeisters, Frau Petra Steckelberg, beauftragt.