Betreff
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Vorlage
11/554/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode.

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl noch nicht fest steht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt.

 

 


Beschlussvorschlag: