Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
11/553/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Zahl der
Beigeordneten beträgt in Städten deren Rat 14 bis 24 Ratsmitglieder hat
grundsätzlich 4 (§ 74 Abs. 2 NKomVG). In Städten deren Rat 16 bis 44
Ratsmitglieder hat, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, die
Zahl der Beigeordneten um 2 zu erhöhen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG). Im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) sind 23 Ratsmitglieder vertreten. Somit ist die
Erhöhung um 2 möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
um 2 zu erhöhen.