Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
11/553/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Städten deren Rat 14 bis 24 Ratsmitglieder hat grundsätzlich 4 (§ 74 Abs. 2 NKomVG). In Städten deren Rat 16 bis 44 Ratsmitglieder hat, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, die Zahl der Beigeordneten um 2 zu erhöhen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG). Im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) sind 23 Ratsmitglieder vertreten. Somit ist die Erhöhung um 2 möglich.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) um 2 zu erhöhen.