Betreff
Mitteilung über die Bildung von Fraktionen und Gruppen
Vorlage
11/552/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt. Aus diesem Grund ist es erforderlich vor der Wahl des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen. Erst dann kann eine Probeberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vorgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag: