Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen oder Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in der Mitgliederversammlung des Naturparks Elbhöhen-Wendland e.V.
Vorlage
11/544/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die Satzung des Naturparks gibt keine nähere Besetzungsregelung für die Mitgliederversammlung vor. Somit hat der Rat zu entscheiden, wer den Sitz in der Mitgliederversammlung wahrnehmen soll.

Es wird vorgeschlagen, den Samtgemeindebürgermeister, der sich von Bediensteten vertreten lassen kann, zu entsenden.

 

 


Beschlussvorschlag:

In der Mitgliederversammlung des Naturparks Elbhöhen-Wendland e.V. wird die Samtgemeinde Elbtalaue durch den Samtgemeindebürgermeister, der sich von Bediensteten vertreten lassen kann, vertreten.