Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen und/oder Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue im Verwaltungsrat der (kAöR) Wasserverband Dannenberg-Hitzacker
Vorlage
11/539/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für den Wasserverband Dannenberg-Hitzacker (kAöR) besteht der Verwaltungsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern:

 

-       der Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister

-       einer Vertreterin/eines Vertreters der Bediensteten der Anstalt  u n d

-       zehn Vertreterinnen/Vertretern des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden mit Ausnahme der Samtgemeindebürgermeisterin/dem Samtgemeindebürgermeister vom Samtgemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt; die Amtszeit der Ratsfrauen und Ratsherren endet mit dem Ende ihrer Wahlzeit oder ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Samtgemeindebürgermeisterin/Der Samtgemeindebürgermeister gehört dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes (§ 145 Abs. 6 NKomVG) als Vorsitzende/Vorsitzender an.

Die Vertreterin/Der Vertreter der Bediensteten der Anstalt ist von diesen zu wählen und wird anschließend vom Samtgemeinderat als Mitglied des Verwaltungsrates bestellt.

Die Bestellung der dem Samtgemeinderat angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren erfolgt auf der Grundlage des § 71 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 NKomVG; d.h., dass die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorzunehmen ist und die Fraktionen und Gruppen ihre Ratsfrauen oder Ratsherren benennen.

Laut Unternehmenssatzung sind für die Mitglieder des Verwaltungsrates Vertreterinnen/Vertreter zu benennen.

 

 


Beschlussvorschlag: