Betreff
Bestimmung der Zahl der Stellvertreter/-innen der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
11/528/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die
Vertretung der/des Ratsvorsitzenden. Das
NKomVG enthält keine besonderen Vorgaben bezüglich der
Vertretungsregelung. Der Rat kann daher
entscheiden, wie viele Vertreterinnen oder Vertreter es geben und welche
Rangfolge bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern bestehen soll.
Beschlussvorschlag: