Betreff
Bestimmung der Zahl der Stellvertreter/-innen der/des Ratsvorsitzenden
Vorlage
11/528/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der/des Ratsvorsitzenden. Das  NKomVG enthält keine besonderen Vorgaben bezüglich der Vertretungsregelung. Der Rat kann daher  entscheiden, wie viele Vertreterinnen oder Vertreter es geben und welche Rangfolge bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern bestehen soll.

 


Beschlussvorschlag: