Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
11/526/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Samtgemeindebürgermeister zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen
und die Gesetze zu beachten.
Beschlussvorschlag: