Betreff
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
11/526/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Samtgemeindebürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 


Beschlussvorschlag: