Betreff
Anwendung der Geschäftsordnung der bisherigen Wahlperiode bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Vorlage
11/525/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 02.11.2006 nach § 50 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) die o. g. Geschäftsordnung beschlossen. Aus der Formulierung des § 50 NGO muss geschlossen werden, dass die Geschäftsordnung nur für die jeweilige Wahlperiode gelten kann. Somit hat sie am 31.10.2011 ihre Geltung verloren. Damit für die konstituierende Sitzung die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom 02.11.2006 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.