Sachverhalt:
Aufgrund des
schlechten Zustandes soll die
Asphaltdecke mit Zementvermörtelung und die anschließende Sanddecke des
Wirtschaftsweges aufgenommen werden. Der Weg soll dann mit einer
wassergebundenen Decke aus Mineralgemisch (Schotter und Grand aus der
ausgefrästen alten Decke) wieder hergestellt werden.
Da der Weg nicht
das gesamte Oberflächenwasser bei Starkregenfällen aufnehmen kann, ist das
Anlegen einer Entwässerungsanlage erforderlich.
Die Fläche des
Straßenseitenraumes reicht hierfür nicht aus. Ein Ankauf der Fläche wurde nur
von einem der Grundstückseigentümer befürwortet. Außerdem müsste die Fläche
kostenaufwändig vermessen werden. Daher wird eine Anpachtung als sinnvoller
angesehen.
Sowohl die Erneuerung des Weges als auch die "schadlose" Beseitigung des Oberflächenwassers sind im Interesse der Anlieger. Daher sollte als Pachtpreis allenfalls eine symbolische "Anerkennung" vereinbart werden (möglichst als einmaliger Betrag).
Die ungefähre Lage der Rigole ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Mit Frau Daniela
Behr, Hauptstraße 12, 29499 Zernien als Eigentümerin des Flurstückes 89/56 und
Frau Dorothee und Herrn Bernd Schulz, Reddien 1, 29499 Zernien als Eigentümer
des Flurstücke 89/31 jeweils in der Flur 2 der Gemarkung Gülden wird ein
Pachtvertrag geschlossen.
Gegenstand des
Vertrages ist die Anlegung einer Rigole, die das Oberflächenwasser des
erneuerten Wirtschaftsweges WZ 86 (Brennereiweg) aufnehmen soll.
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, Verhandlungen über eine mögliche Pacht zu führen.