Betreff
Veräußerung eines Weges in Gülden
Vorlage
31/522/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller beabsichtigt zur Erweiterung seines Grundstückes einen Teil des Weges zwischen dem Friedhof und seinem Grundstück, Flurstück 2/36, zu erwerben.

Der Verkauf eines Teilstückes von diesem Weg würde an einer Bebauungsplanfestsetzung als Weg zunächst nichts ändern. Erst durch eine Änderung des Bebauungsplanes könnte eine Nutzungsänderung herbeigeführt werden. Ein solcher Antrag ist nach dem Verkauf zu erwarten.

Hinzu kommt, dass dann der nördliche Teil des Weges keine Bedeutung mehr hat, weil die Wegeverbindung zwischen den Straßen „Am großen Ring“ und „Ackersteige“ unterbrochen wird.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wegfläche nicht zu verkaufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeteilstück in der Gemarkung Gülden,  Flur 1 Flurstück 2/63, wird nicht an Herrn Johannes Schliecker, wohnhaft in 21640 Neuenkirchen, Dorfstraße 27, veräußert.