Betreff
Bebauungsplan Biogas Räsenberg, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/465/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogas Räsenberg aufzustellen.. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über diese Planung unterrichtet.

 

Am 03.05.2011 wurde den  Bürgern im  Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB  die Planung in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) am  30.06.2011 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Biogas Räsenberg mit der Begründung für die Dauer eines Monats  öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

 Abzuwägende Stellungnahmen/Anregungen wurden vorgebracht von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von 13 Bürgern, dabei eine Unterschriftenliste mit 185 Unterschriften gegen den Standort der Biogasanlage, sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,

Elbufer e. V. .

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  gefasst werden kann.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB und die Anregungen gemäß  § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.