Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
von Anwohnern der Straße „Buchberg“ vor, die Geschwindigkeit durch bauliche
Maßnahmen (z.B. Bodenschwellen) zu
reduzieren. Der Antrag ist umfangreich begründet und der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Bei der Straße
„Buchberg“ handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, im nördlichen Bereich
(ab Hausnummer 16) ist die Straße als
Fußgängerweg ausgewiesen. Gegenwärtig ist es aufgrund fehlender Beschilderung
zwar möglich die Straße in nördliche Richtung (Posener Straße) als
Durchgangsstraße zu nutzen.
Die fehlende
Beschilderung wird kurzfristig ersetzt, das bedeutet, dass die Straße dann nur
als Sackgasse, wie ursprünglich vorgesehen und beschildert, nutzbar sein wird. Bei dem anfallenden
Verkehr handelt es sich ausschließlich um Quell- und Zielverkehr der
angrenzenden Grundstücke. Die Straße erschließt 16 Grundstücke. Der hierdurch
anfallende Verkehr rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung eine Geschwindigkeitsreduzierung durch
bauliche Maßnahmen nicht.
Aufgrund dieses
Sachverhaltes besteht aus Sicht der
Verwaltung kein Handlungsbedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Errichtung von verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen in der Straße
„Buchberg“ wird abgelehnt. Die fehlende Beschilderung im nördlichen Bereich
(vor Hausnummer 16) wird kurzfristig erneuert.