Sachverhalt:
Allgemeines:
Am 17.12.2009 haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen („Zukunftsvertrag“) unterzeichnet.
Kernstück des
Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75% der
Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Diese Entschuldungshilfe wird auf
Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land
Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft
der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine
nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Neben
Kommunen, die miteinander fusionieren, sollen auch die Kommunen unterstützt
werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer
Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können.
Mittlerweile wurde
die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung
und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.03.2013 verlängert. Für
Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei
allerdings die Bedingungen verschärft.. Um die Entschuldungshilfe in diesen
Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum
31.10.2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium für
Inneres und Sport gestellt werden.
Die Gewährung einer
Entschuldungshilfe knüpft an den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem
verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich
führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Im Hinblick auf eine
Entschuldung zum 01.01.2013 ist eine
möglichst breite Diskussion über die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung
des Haushaltes ab sofort, spätestens zu Beginn des Jahres 2012 erforderlich.
Im Verlauf dieser
Diskussion wäre die Finanzplanung so auszurichten, dass ab 2014 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Dabei
können die Entlastungen aus der Entschuldungshilfe (Zins-und
Tilgungsleistungen) bereits mit eingerechnet werden.
Situation bei der Samtgemeinde Elbtalaue
Die
Mitgliedsgemeinden der beiden ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und
Hitzacker (Elbe) haben sich durch übereinstimmende Beschlüsse im Mai 2006 eine
Hauptsatzung gegeben und sich somit vor Inkrafttreten des
Lüchow-Dannenberg-Gesetzesfreiwillig zur Samtgemeinde Elbtalaue
zusammengeschlossen.
Die dann durch das Lüchow-Dannenberg-Gesetz geschaffenen
rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Fusion der hiesigen
Samtgemeinden (Dannenberg. u. Hitzacker sowie Lüchow und Clenze) haben diese
eindeutig finanziell benachteiligt. Zum damaligen Zeitpunkt war von einer Entschuldungshilfe noch keine
Rede.
Der wesentliche Anteil der Fusion, seine Lasten und
Einsparungen, sind nahezu ausschließlich von den beteiligten Samtgemeinden
erbracht worden. Der Landkreis selbst wurde durch das Lüchow-Dannenberg-Gesetz
und seine Auswirkungen nahezu unangetastet gelassen. Aus diesem Grunde ist es
auch folgerichtig, zunächst über eine mögliche Entschuldung der neuen
Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) zu sprechen.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat nur Bedarfszuweisung aufgrund besonderer Vereinbarungen und Projekte
erhalten, deren Gesamthöhe von 2.751.000 Euro wesentlich geringer als die
mögliche Entschuldung nach dem jetzigen Zukunftsvertrag ausgefallen ist.
Vermutlich wären diese Beträge auch in einem normalen
Bedarfszuweisungsverfahren herausgekommen.
Die restlichen
Mittel nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz in Höhe von rd. 18 Mio Euro wurden vom
Land Niedersachsen bisher auch noch nicht ausgeschüttet, so dass die
Samtgemeinde Elbtalaue gegenüber den jetzt fusionierenden Kommunen wesentlich
schlechter gestellt ist.
Die durch die
Fusion und in den Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen erzielten
Einsparungen haben bisher zu einer Entlastung des Haushaltes der Samtgemeinde
Elbtalaue geführt, ein Haushaltsausgleich war jedoch nicht möglich. Angesichts
der derzeitigen Entwicklung der Steuereinnahmen und ansonsten gleichbleibender
Rahmenbedingungen wäre es der Samtgemeinde Elbtalaue nach heutigem Stand
möglich, das Defizit im Ergebnishaushalt auf rd. 1.000.000 Euro im Jahre 2015
abzusenken.
Der Deutsche Bundestag hat am 25.02.2011 die Reform des SGB
II beschlossen. Ein Herzstück des Ganzen ist die dauerhafte Entlastung der
Kommunen bei der Grundsicherung im Alter, die zur baldigen Verbesserung der
kommunalen Finanzsituation beitragen soll. Dies mündete in die Forderung der
kommunalen Spitzenverbände, dass die von der Bundesregierung vorgesehene
schrittweise Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit ungeschmälert allen Gemeinden des Landes finanziell
gutgeschrieben wird - auch allen kreisangehörigen Samtgemeinden und Gemeinden.
Da dieses so vom Bund gedacht sei, wird eine Senkung der Kreisumlage
entsprechend gefordert. Nach den vorliegenden Zahlen und Daten ergeben sich für
Niedersachsen deutliche Entlastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte.
In anderen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, wird dieses bereits
praktiziert.
Unter Hinzuziehung
der Entschuldungshilfe des Landes aus dem Zukunftsvertrag sowie einer
Weitergabe dieser Entlastung im Bereich Grundsicherung im Alter, die der
Landkreis Lüchow-Dannenberg ab 2012 erhält, durch eine adäquate
Kreisumlagensenkung, könnte auch die Samtgemeinde Elbtalaue ab 2013 einen
ausgeglichenen Haushaltsplan vorlegen.
Rahmendaten für die beiliegende
Finanzplanung
Höhe Kassenkredite
per 31.12.2009 = -31.092.477,85 €
Kassenkreditzinsen
im Durchschnitt 2,5 % = 777.311,94 €
Entschuldungshilfe
75% = 583.000 €
Aufkommen
aus Schlüsselzuweisung Steigerung lt. Orientierungsdaten:
Aufkommen aus
Samtgemeindeumlage: Steigerung der Steuerkraft lt. Orientierungsdaten
Steigerung der
Personalaufwendungen um 2%
Steigerung der
übrigen Aufwendungen um 1%
Kreisumlagesenkung:
2012 um 8 v.H, 2013 um weitere 6 v.H. ab 2014 um weitere 1 v.H.
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Elbtalaue auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75% der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.
Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.
Die
Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2013 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der
Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde
Elbtalaue für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in
besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr
darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch
geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen
Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.