Betreff
Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen, Antrag auf Entschuldungshilfe
Vorlage
2/442/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

Am 17.12.2009 haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen („Zukunftsvertrag“) unterzeichnet.

 

Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75% der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Diese Entschuldungshilfe wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Neben Kommunen, die miteinander fusionieren, sollen auch die Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können.

 

Mittlerweile wurde die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.03.2013 verlängert. Für Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei allerdings die Bedingungen verschärft.. Um die Entschuldungshilfe in diesen Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum 31.10.2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gestellt werden.

 

Die Gewährung einer Entschuldungshilfe knüpft an den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Im Hinblick auf eine Entschuldung zum 01.01.2013 ist eine möglichst breite Diskussion über die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes ab sofort, spätestens zu Beginn des Jahres 2012 erforderlich.

 

Im Verlauf dieser Diskussion wäre die Finanzplanung so auszurichten, dass ab 2014 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Dabei können die Entlastungen aus der Entschuldungshilfe (Zins-und Tilgungsleistungen) bereits mit eingerechnet werden.

 

Situation bei der Samtgemeinde Elbtalaue

 

Die Mitgliedsgemeinden der beiden ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) haben sich durch übereinstimmende Beschlüsse im Mai 2006 eine Hauptsatzung gegeben und sich somit vor Inkrafttreten des Lüchow-Dannenberg-Gesetzesfreiwillig zur Samtgemeinde Elbtalaue zusammengeschlossen.

 

Die dann durch das Lüchow-Dannenberg-Gesetz geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Fusion der hiesigen Samtgemeinden (Dannenberg. u. Hitzacker sowie Lüchow und Clenze) haben diese eindeutig finanziell benachteiligt. Zum damaligen Zeitpunkt war von einer Entschuldungshilfe noch keine Rede.

Der wesentliche Anteil der Fusion, seine Lasten und Einsparungen, sind nahezu ausschließlich von den beteiligten Samtgemeinden erbracht worden. Der Landkreis selbst wurde durch das Lüchow-Dannenberg-Gesetz und seine Auswirkungen nahezu unangetastet gelassen. Aus diesem Grunde ist es auch folgerichtig, zunächst über eine mögliche Entschuldung der neuen Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) zu sprechen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat nur Bedarfszuweisung aufgrund besonderer Vereinbarungen und Projekte erhalten, deren Gesamthöhe von 2.751.000 Euro wesentlich geringer als die mögliche Entschuldung nach dem jetzigen Zukunftsvertrag ausgefallen ist. Vermutlich wären diese Beträge auch in einem normalen Bedarfszuweisungsverfahren herausgekommen.

Die restlichen Mittel nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz in Höhe von rd. 18 Mio Euro wurden vom Land Niedersachsen bisher auch noch nicht ausgeschüttet, so dass die Samtgemeinde Elbtalaue gegenüber den jetzt fusionierenden Kommunen wesentlich schlechter gestellt ist.

 

Die durch die Fusion und in den Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen erzielten Einsparungen haben bisher zu einer Entlastung des Haushaltes der Samtgemeinde Elbtalaue geführt, ein Haushaltsausgleich war jedoch nicht möglich. Angesichts der derzeitigen Entwicklung der Steuereinnahmen und ansonsten gleichbleibender Rahmenbedingungen wäre es der Samtgemeinde Elbtalaue nach heutigem Stand möglich, das Defizit im Ergebnishaushalt auf rd. 1.000.000 Euro im Jahre 2015 abzusenken.

 

Der Deutsche Bundestag hat am 25.02.2011 die Reform des SGB II beschlossen. Ein Herzstück des Ganzen ist die dauerhafte Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter, die zur baldigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation beitragen soll. Dies mündete in die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, dass die von der Bundesregierung vorgesehene schrittweise Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit ungeschmälert allen Gemeinden des Landes finanziell gutgeschrieben wird - auch allen kreisangehörigen Samtgemeinden und Gemeinden. Da dieses so vom Bund gedacht sei, wird eine Senkung der Kreisumlage entsprechend gefordert. Nach den vorliegenden Zahlen und Daten ergeben sich für Niedersachsen deutliche Entlastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte. In anderen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, wird dieses bereits praktiziert.

 

Unter Hinzuziehung der Entschuldungshilfe des Landes aus dem Zukunftsvertrag sowie einer Weitergabe dieser Entlastung im Bereich Grundsicherung im Alter, die der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab 2012 erhält, durch eine adäquate Kreisumlagensenkung, könnte auch die Samtgemeinde Elbtalaue ab 2013 einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorlegen.

 

 

Rahmendaten für die beiliegende Finanzplanung

 

Höhe Kassenkredite per 31.12.2009 = -31.092.477,85 €

Kassenkreditzinsen im Durchschnitt 2,5 % = 777.311,94 €

Entschuldungshilfe 75% = 583.000 €

Aufkommen aus Schlüsselzuweisung Steigerung lt. Orientierungsdaten:

Aufkommen aus Samtgemeindeumlage: Steigerung der Steuerkraft lt. Orientierungsdaten

Steigerung der Personalaufwendungen um 2%

Steigerung der übrigen Aufwendungen um 1%

Kreisumlagesenkung: 2012 um 8 v.H, 2013 um weitere 6 v.H. ab 2014 um weitere 1 v.H.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Elbtalaue auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75% der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2013 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde Elbtalaue für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.