Sachverhalt:
Von der
Firma Hapena Vertrieb für technische Erzeugnisse GmbH in Karwitz liegt ein Antrag auf Bezuschussung
der Installation einer Infrarot-Hallenheizung vor. Die Wirtschaftsförderung
Lüchow-Dannenberg bietet der Gemeinde Karwitz an, den Antrag, die Prüfung und
die Auszahlung über die üblichen Regelungen der Kleinstförderung abzuwickeln.
Diese
richtet sich nach der Rahmenregelung des Landes Niedersachsen für die
Aufstellung und Genehmigung von kommunalen Richtlinien zur kommunalen Förderung
von KMU aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
in der Fondsperiode 2007-2013 in Verbindung mit der KMU-Richtlinie des
Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Die
Höhe der Förderung richtet sich dabei nach verschiedenen Kriterien, wie z.B.
der Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, der regionalen Bedeutung
oder der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Aus den vorgelegten Unterlagen lässt
sich nicht erkennen, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und wie hoch die
Förderung für das Vorhaben der Firma Hapena ausfallen könnte.
Das
Verfahren zur Abwicklung der Kleinstförderung sieht wie folgt aus:
-
Betrieb stellt Antrag auf Zuschuss bei der GWBF
- GWBF
führt persönliches Gespräch mit dem Antragsteller
- GWBF
prüft den Antrag und weitere vom Unternehmen vorzulegende Unterlagen z.B. zur
wirtschaftlichen Situation und teilt der Gemeinde die ermittelte Förderhöhe mit
- nach
Gemeindebeschluss erhält das Unternehmen einen schriftlichen Förderbescheid
-
darauf prüft die GWBF die Original-Rechnungs- und Zahlungsbelege für die zu
fördernden Güter und fordert den Zuschuss bei der Gemeinde an
-
sobald dieser bei der GWBF eingeht, wird er an den Betrieb weitergeleitet
Für die
Gemeinde hätte dieses Verfahren den Vorteil, dass der Betrieb durch den
schriftlichen Bescheid unter anderem verpflichtet wird, die geförderten
Wirtschaftsgüter und die vorhandenen Arbeitsplätze für einen fünfjährigen
Überwachungszeitraum zu halten. Die Einhaltung wird von der GWBF regelmäßig
überwacht.
Dieses
Verfahren hätte zur Folge, dass eine Auszahlung des Zuschusses in nächster Zeit
noch nicht möglich ist. Da die Baumaßnahmen noch vor der Heizperiode
abgeschlossen sein sollen, ist Eile geboten.
Dem Rat
ist es unbenommen, der Fa. Hapena einen Zuschuss in Höhe von € 3.000 bis 5.000
zu gewähren.
Da die Betriebsansiedlung bisher nicht gefördert wurde, sollte der Fa. Hapena
ein Zuschuss in Höhe von
3.000 bis 5.000 € gewährt werden. Für die Wirtschaftsförderung steht ein
Haushaltsrest von € 10.000 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Karwitz gewährt der Firma Hapena Vertrieb für technische
Erzeugnisse GmbH einen Zuschuss in Höhe von …………..