Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Langendorf hat am 12.08.2010 beschlossen, für den
Bereich der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen
Erweiterungsfläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit Schreiben vom
05.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über
diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum
10.05.2011 zu äußern.
Zu der Planung
haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die LGLN-Katasteramt Lüchow und der
Landkreis Lüchow-Dannenberg, geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und
zu beschließen.
Nach der Abwägung
der Stellungnahmen wird der Bebauungspanentwurf und der Entwurf der Begründung entsprechend geändert und gemäß
dem Auslegungsbeschluss öffentlich ausgelegt.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Biogas Langendorf wird gem. § 3 (2)
BauGB mit der Begründung für
die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.