Betreff
Bebauungsplan Biogas Langendorf, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/351/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat am 12.08.2010 beschlossen, für den Bereich der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ mit einer ca. 1 ha großen Erweiterungsfläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Mit Schreiben vom 05.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 10.05.2011 zu äußern.

 

Zu der Planung haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die LGLN-Katasteramt Lüchow und der Landkreis Lüchow-Dannenberg, geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen.

 

Nach der Abwägung der Stellungnahmen wird der Bebauungspanentwurf und der Entwurf der  Begründung entsprechend geändert und gemäß dem Auslegungsbeschluss öffentlich ausgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

          beschlossen.

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Biogas Langendorf wird gem. § 3 (2) BauGB mit der Begründung für

         die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.