Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze für Zweitwohnungen ab 01.01.2012
um durchschnittlich 20,00 € pro Wohnung erhöht werden. Dies entspricht einer
durchschnittlichen prozentualen Steigerung von
8 % in den
einzelnen Kategorien.
Auf die angehängte
Gegenüberstellung wird verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt die in der Variante
2 aufgeführten Steuersätze zu beschließen, da sich hierbei ein Jahressteuersatz
ohne Dezimalzahlen bei annähernd gleichlautender prozentualer Steigerung von 8
% ergibt.
Die empfohlenen
Steuersätze sind in der nachfolgenden Synopse in der rechten Spalte
eingearbeitet. In der linken Spalte sind die bisher geltenden Steuersätze
dargestellt.
§ 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die
Wohnung bis zu 40 qm Wohnfläche 150,00 € bis zu 80 qm Wohnfläche 210,00 € bis zu 120 qm Wohnfläche 250,00 € bis zu 160 qm Wohnfläche 300,00 € mit mehr als 160 qm Wohnfläche 340,00 € |
§ 4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die
Wohnung bis zu 40 qm Wohnfläche 162,00 € bis zu 80 qm Wohnfläche 227,00 € bis zu 120 qm Wohnfläche 270,00 € bis zu 160 qm Wohnfläche 324,00 € mit mehr als 160 qm Wohnfläche 367,00 €
|
Folgende
Nebenwohnsitze werden zz. in der Gemeinde besteuert:
bis zu 40 qm: 3
bis zu 80 qm:
11
bis zu 120 qm: 10
bis zu 160 qm: 2
über 160 qm: 1
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.