Betreff
1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde
Vorlage
22/333/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Steuersätze für Zweitwohnungen ab 01.01.2012 um durchschnittlich 20,00 € pro Wohnung erhöht werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen prozentualen Steigerung von

8 % in den einzelnen Kategorien.

Auf die angehängte Gegenüberstellung wird verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt die in der Variante 2 aufgeführten Steuersätze zu beschließen, da sich hierbei ein Jahressteuersatz ohne Dezimalzahlen bei annähernd gleichlautender prozentualer Steigerung von 8 % ergibt.

Die empfohlenen Steuersätze sind in der nachfolgenden Synopse in der rechten Spalte eingearbeitet. In der linken Spalte sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. 

 

§ 4

Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung

                bis zu   40 qm Wohnfläche                150,00 €

                bis zu   80 qm Wohnfläche                210,00 €

                bis zu 120 qm Wohnfläche               250,00 €

                bis zu 160 qm Wohnfläche               300,00 €

   mit mehr als 160 qm Wohnfläche              340,00 €

§ 4

Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt für das Kalenderjahr für die Wohnung

                bis zu   40 qm Wohnfläche                162,00 €

                bis zu   80 qm Wohnfläche                227,00 €

                bis zu 120 qm Wohnfläche               270,00 €

                bis zu 160 qm Wohnfläche               324,00 €

     mit mehr als 160 qm Wohnfläche           367,00 €                                             

 

 

 

Folgende Nebenwohnsitze werden zz. in der Gemeinde besteuert:

 bis zu 40 qm:     3

 bis zu 80 qm:   11

 bis zu 120 qm: 10

 bis zu 160 qm:   2

 über 160 qm:     1  

 

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.