Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Räsenberg, Stadt Hitzacker (Elbe), hier a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/321/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan Biogasanlage Räsenberg aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 23.05.2011 zu äußern.

 

Zu der Planung haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, LGLN-Katasteramt Lüchow, Landkreis Lüchow-Dannenberg und Landwirtschaftskammer Nds. -Forstamt Südostheide-, geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 03.05.2011 durchgeführt wurde. Diese erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Versammlung, in der den interessierten Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde.

Dabei wurden von Bürgern, Gästebettenvermietern und  Betreibern von Kneippanlagen wirtschaftliche Nachteile wegen der  Biogasanlage  befürchtet.

Desweiteren wurde der Standort, der zu nahe an  die Wohngebiete, Schulen und Sportanlagen liegt  und die zu erwartenden Geruchsbelästigungen sowie der Zulieferverkehr und die Erschließung über das vorhandene Straßennetz bemängelt.  Den anwesenden Bürgern wurde mitgeteilt, dass sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen können.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

         beschlossen.

Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg wird gem. § 3 (2) BauGB mit der

          Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.