Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 03.02.2011 beschlossen, einen Bebauungsplan
Biogasanlage Räsenberg aufzustellen. Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet
und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 23.05.2011 zu äußern.
Zu der Planung
haben sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg, LGLN-Katasteramt Lüchow, Landkreis
Lüchow-Dannenberg und Landwirtschaftskammer Nds. -Forstamt Südostheide-,
geäußert. Diese Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen.
Es ist darauf
hinzuweisen, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 03.05.2011
durchgeführt wurde. Diese erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Versammlung, in
der den interessierten Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend
Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde.
Dabei wurden von
Bürgern, Gästebettenvermietern und
Betreibern von Kneippanlagen wirtschaftliche Nachteile wegen der Biogasanlage
befürchtet.
Desweiteren wurde
der Standort, der zu nahe an die
Wohngebiete, Schulen und Sportanlagen liegt
und die zu erwartenden Geruchsbelästigungen sowie der Zulieferverkehr
und die Erschließung über das vorhandene Straßennetz bemängelt. Den anwesenden Bürgern wurde mitgeteilt, dass
sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes die Möglichkeit
haben, ihre Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
vorbringen können.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf
des Bebauungsplans Biogasanlage Räsenberg wird gem. § 3 (2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.