Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.04.2011 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), fortzuschreiben. Mit
Schreiben vom 18.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum
23.05.2011 zu äußern.
Anregungen wurden von der Industrie- Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg,
der LGLN–Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Die vorgetragenen Anregungen
sind abzuwägen und zu beschließen.
Zu b)
Nach Abwägung der
Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2)
BauGB
„Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die“
öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gem. § 3 (2) BauGB an.
Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf
der 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 (2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.