Betreff
Endausbau Hitzacker-Süd
Vorlage
30/319/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der endgültige Ausbau der 3 Planstraßen mit ihren jeweiligen Stichstraßen ist durchzuführen, da gemäß § 133 Abs. 3 BauGB die Vorausleistung von den Anliegern zurückgefordert werden kann, wenn die Beitragspflicht sechs Jahre nach Erlass der Vorausleistungsbescheide noch nicht entstanden und die Erschließungsanlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht benutzbar ist. Bereits 2003 wurden die Anlieger für die durchgeführten Erschließungsmaßnahmen zu Vorausleistungen herangezogen. Nach einem Zeitraum von nunmehr 8 Jahren ist ein Anspruch der Grundstückseigentümer auf einen Endausbau gerechtfertigt.

Aus diesem Grunde fand bereits am 10.05.2011 eine Anliegerinformation für die Grundstückseigentümer statt.

Das Ing.-Büro Rauchenberger wird in der Sitzung den Endausbau Hitzacker-Süd vorstellen und erläutern

 


Beschlussvorschlag:

Der Endausbau Hitzacker-Süd erfolgt auf der Grundlage der vorgestellten Ausbauvorschläge des Ing.-Büros Rauchenberger