Betreff
Errichtung einer Hinweisbeschilderung (Antrag des Deutschen Roten Kreuzes / KV Lüchow-Dannenberg)
Vorlage
30/285/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Einrichtungen im Bereich Querdeich (DRK-Seniorenresidenz, Wohnheim der Diakonie, Kindergarten, -hort der Lebenshilfe, Psych. Kliniken und einer angedachten weiteren altersgerechten Wohnanlage), kann unmöglich jede einzelne Einrichtung mit eigenen Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen. Seitens der Verwaltung ist daher beabsichtigt eine Beschilderung „Gesundheitszentrum Querdeich“ vorzunehmen. Entsprechende Hinweisschilder sind bestellt, ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist gestellt. Für den Standort Lindenweg/Riemannstraße ist die Anordnung bereits erteilt (Straßenverkehrsbehörde ist hier die Samtgemeinde).

 

Im Rahmen der politischen Diskussion über die grundsätzliche Bezeichnung des Bereiches ist die die Bezeichnung „Gesundheitszentrum“ in Frage gestellt worden. Im Zusammenhang der Entscheidung über den Antrag des DRK ist auch die grundsätzliche Bezeichnung für die allgemeine Hinweisbeschilderung festzulegen.


Das DRK hat bereits in 2010 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde seinerzeit von der Straßenverkehrsbehörde des LK abgelehnt, da der alleinige Hinweis auf die private Einrichtung des DRK nicht genehmigungsfähig war. Daher jetzt der städtische Antrag eines allgemeinen Hinweises auf das „Gesundheitszentrum Querdeich“.

  • Anlage: keine

 

  • Finanzielle Auswirkungen:
    300,- €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Hinweisbeschilderung wird wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit abgelehnt, der zzt. laufende Prozess zur Errichtung einer allgemeinen Hinweisbeschilderung wird fortgeführt.