Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Einrichtungen im Bereich Querdeich
(DRK-Seniorenresidenz, Wohnheim der Diakonie, Kindergarten, -hort der
Lebenshilfe, Psych. Kliniken und einer angedachten weiteren altersgerechten
Wohnanlage), kann unmöglich jede einzelne Einrichtung mit eigenen
Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen. Seitens der Verwaltung
ist daher beabsichtigt eine Beschilderung „Gesundheitszentrum Querdeich“
vorzunehmen. Entsprechende Hinweisschilder sind bestellt, ein Antrag auf
Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist gestellt. Für den
Standort Lindenweg/Riemannstraße ist die Anordnung bereits erteilt
(Straßenverkehrsbehörde ist hier die Samtgemeinde).
Im Rahmen der
politischen Diskussion über die grundsätzliche Bezeichnung des Bereiches ist
die die Bezeichnung „Gesundheitszentrum“ in Frage gestellt worden. Im
Zusammenhang der Entscheidung über den Antrag des DRK ist auch die
grundsätzliche Bezeichnung für die allgemeine Hinweisbeschilderung festzulegen.
Das DRK hat bereits in 2010 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde
seinerzeit von der Straßenverkehrsbehörde des LK abgelehnt, da der alleinige
Hinweis auf die private Einrichtung des DRK nicht genehmigungsfähig war. Daher
jetzt der städtische Antrag eines allgemeinen Hinweises auf das
„Gesundheitszentrum Querdeich“.
- Anlage:
keine
- Finanzielle
Auswirkungen:
300,- €
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Hinweisbeschilderung wird wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit abgelehnt, der
zzt. laufende Prozess zur Errichtung einer allgemeinen Hinweisbeschilderung
wird fortgeführt.