Betreff
Wahl eines Mitglieds des Verbandsvorstandes
Vorlage
11/264/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom jeweiligen Rat eines Verbandmitgliedes aus dessen Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm). Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern den Verbandsvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm).

Das Verbandvorstandsmitglied Peter Selber hat mit Wirkung vom 28. September 2010 sein Mandat als Mitglied des Stadtrates Dannenberg niedergelegt. Nach § 7 Absatz 4 Satz 4 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm scheidet er somit als Mitglied aus der Verbandsversammlung und auch aus dem Verbandsvorstand aus. Somit ist ein neues Mitglied für den Verbandsvorstand zu wählen

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung wählt aus ihren Mitgliedern ein Verbandsvorstandsmitglied