Betreff
Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2011
Vorlage
20/256/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 10.3.2011 hat der Rat der Gemeinde es abgelehnt, ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Dieses wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg als Kommunalaufsichtsbehörde bei der Übersendung des Haushaltsplanes 2011 mitgeteilt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat daraufhin per Verfügung vom 11.4.2011 geschrieben, dass die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zwingend notwendig sei und dass die Genehmigung das § 4 der Haushaltssatzung und letztlich die Rechtskraft des Haushaltes von der Aufstellung eines Sicherungskonzeptes abhängen (s. Anlage 1).

 

Sollte der Rat weiterhin eine Aufstellung ablehnen, hätte dieses dauerhaft zur Folge, dass

  • nur Ausgaben geleistet werden dürften, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist. Freiwillige Leistungen, wie z. B. Zuschüsse an Vereine dürften nicht geleistet werden,
  • in absehbarer Zeit Zahlungsunfähigkeit eintritt.

 

Ferner könnte der Landkreis von der Ermächtigung des § 131 Abs. 1 NGO Gebrauch machen und konkrete Maßnahmen anordnen und ggf. auf Kosten der Gemeinde durchführen lassen. § 131 NGO lautet:

 

§ 131 NGO Anordnung und Ersatzvornahme

 

(1) Erfüllt eine Gemeinde die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten und Aufgaben nicht, so kann die Kommunalaufsichtsbehörde anordnen, dass die Gemeinde innerhalb einer bestimmten Frist das Erforderliche veranlasst.

 

(2) Kommt eine Gemeinde einer Anordnung der Kommunalaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Frist nach, so kann die Kommunalaufsichtsbehörde die Anordnung anstelle und auf Kosten der Gemeinde selbst durchführen oder durch einen anderen durchführen lassen.

 

Sollte der Rat hingegen doch die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beschließen, muss dieses – um anerkannt zu werden – konkrete Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung beinhalten und aufzeigen, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Defizite abgebaut und ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann und wie zukünftige Defizite vermieden werden können (§ 82 Abs. 6 NGO).

 

Aus Sicht der Verwaltung muss es in einem ersten Schritt gelingen, kurzfristig einen ausgeglichen Finanzhaushalt zu erreichen, um ein weiteres Ansteigen der Liquiditätskredite zu verhindern. Mittelfristig müssen dann Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaftet werden, um die bestehenden Schulden zurückzuführen. Der Rückgang der Kredite führt dann zu sinkenden Zinsen und somit auch zu einer weiteren Verbesserung des Ergebnishaushaltes.

 

Im Bereich der „Ausgaben“ sind als Ansatzpunkt für eine Haushaltsverbesserung an erster Stelle die freiwilligen Ausgaben zu betrachten:

 

 

Kurzfristig, also noch im Jahr 2011 könnten die freiwilligen Leistungen, zu denen die Gemeinde sich vertraglich nicht verpflichtet hat, gestrichen werden. Diese würde den Haushalt um 1.200 € entlasten.

 

Eine weitere mittelfristige Entlastung von rund 10.000 € würde die Kündigung der Mitgliedschaft im Marketingverein „Alma“ und der Beschluss zu Einstellung des Museumsbetriebes erreichen. Neben der  Einstellung des Museumsbetriebes könnte auch über den Verkauf des Museumsgebäudes nachgedacht werden. Das Produkt „25201 Kulturobjekte (Liegenschaftsverwaltung)“ belastet den Haushalt 2011 mit weiteren 23.600 € und die Folgejahre mit jeweils 13.600 €.

 

Die Übergabe des Kindergartens an einen freien Träger inkl. Verkauf des Kindergartengebäudes würde den Ergebnishaushalt dauerhaft um rund 1.500 € entlasten und den bestehenden Liquiditätskredit je nach Verkaufserlös deutlich reduzieren.

 

Neben den freiwilligen Ausgaben und den Aufwendungen für die Liegenschaften wird der Ergebnishaushalt auch erheblich durch die „Infrastrukur“, also insbesondere Straßen, Wege und Gewässer belastet. In diesem Bereich ist allerdings nur wenig Einsparpotential zu finden, da die größte Belastung aus den nicht beeinflussbaren Abschreibungen und den Beiträgen an die Wasser- und Bodenverbände herrührt. Die Mittel, die für die Unterhaltung eingesetzt werden, liegen auf sehr niedrigem Niveau und dürften aus Sicht der Verwaltung gerade ausreichen, um der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 

Neben Einsparungen bei den Aufwendungen und Auszahlungen ist auch die Erhöhung der Einnahmen denkbar, insbesondere der Erträge aus Steuern.

 

Eine Erhöhung der Hundesteuersätze um einheitlich 5 €/Hund erbrächte Mehrerträge von 590 € p.a.

 

Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuersätze um 20 €/Wohnung erbrächte Mehrerträge von 500 € p.a.

 

Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A um 10 Prozentpunkte erbrächte Mehrerträge von 740 € p.a.

 

Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 10 Prozentpunkte erbrächte Mehrerträge von 2.577,50 € p.a.

 

Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte erbrächte Mehrerträge von 2.687,50 € p.a.

 

Als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung legt die Verwaltung erneut den bereits am 10.3.2011 vorgelegten Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes für 2011 vor (Anlage 2). Dieser beinhaltet als neue Maßnahmen den Beschluss einer Realsteuerhebesatzsatzung mit einheitlichen Erhöhungen der Hebesätze um je 20 Prozentpunkte in den Jahren 2012 und 2014.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept 2011.