Sachverhalt:
Die Zuwegung zu der
Biogasanlage in Volkfien erfolgt über eine Teilfläche des Flurstückes 74, der
Flur 1 in der Gemarkung Volkfien.
Für die Bestandsanlage ist dieser Weg bereits im Rahmen einer
Baulastbesicherung als Zuwegung im Baugenehmigungsverfahren gesichert.
In dem für eine Erweiterung der Biogasanlage zzt. in Durchführung befindlichen
B-Planverfahren wird diese Zuwegung als Wegefläche festgesetzt. Die
Weiterführung des Wirtschaftsweges erfolgt in der planrechtlichen Festsetzung
als Wirtschaftsweg.
Im Rahmen von
Verhandlungen zwischen Bgm Sperling und den Eigentümern der Biogasanlage
(Herren Pothmer und Blank), wurde der Abschluss einer Vereinbarung über die
Pflege und Unterhaltung, des als Zuwegung genutzten Abschnittes, vereinbart.
In der Vereinbarung ist zu regeln, dass die Biogas Volkfien GbR den Weg in dem
auf der Anlage gekennzeichneten Bereich pflegt und unterhält. Über die
Notwendigkeit und den Umfang der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ist
anlässlich eines mindestens jährlich durchzuführenden Ortstermins (Gemeinde
Jameln und GbR als Teilnehmer) zu befinden.
Mit dieser Vereinbarung werden die aus der übermäßigen Nutzung des Weges zur
Biogasanlage entstehenden Belastungen ausgeglichen.
Der als Zuwegung dienende Wirtschaftsweg ist seinerzeit für geringere Verkehrsbelastungen erstellt worden. Die an diesem Abschnitt zu erwartende häufigere Unterhaltungsnotwendigkeit übernimmt die Nutzungsbegünstigte.
Beschlussvorschlag:
Mit der Biogas
Volkfien GbR wird eine Vereinbarung über die Nutzung und Unterhaltung eines
Teils der Wegefläche entlang der Biogasanlage Volkfien geschlossen.