Betreff
Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen in dem Baugebiet Querdeich, Dannenberg
Vorlage
22/193/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 10 Absatz 2 Buchstabe c der Erschließungsbeitragssatzung sind die Entwässerungsanlagen endgültig hergestellt, wenn die „Straßenrinnen, die Straßeneinläufe und die zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers erforderlichen Leitungen betriebsfertig hergestellt sind“.

Tatsächlich vorhanden sind zur Fortleitung des Oberflächenwassers aber „Mulden“, „Rigolen mit Sickerrohren“,  Einlaufschächte und in Teilbereichen Rohrleitungen sowie ein Regenrückhaltebecken.

 

Obwohl Mulden und Rigolen für eine ordnungsgemäße Beseitigung des Oberflächenwassers geeignet sind, entsprechen sie in ihrer Bauart nicht einer betonierten oder gemauerten „Straßenrinne“ und einem geschlossenen Leitungssystem. Eine Alternative ist in der Satzung nicht geregelt.

Im Rahmen einer Klage gegen eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Herstellung von Mulden nicht den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung entspricht. Die Beitragspflicht war danach noch nicht entstanden, so dass die Beitragsbescheide aufzuheben waren. Erst mit Erlass der „Abweichungssatzung“ konnte die Beitragspflicht erstmals entstehen.

Um die bauliche Abweichung bezüglich der Oberflächenentwässerung von dem satzungsgemäßen Herstellungsmerkmal als endgültige Herstellung im Baugebiet „Querdeich“ zu definieren, ist der Erlass einer „Abweichungssatzung“ erforderlich.

Erst mit Inkrafttreten einer vom Rat zu beschließenden „Abweichungssatzung“ zur geltenden Erschließungsbeitragssatzung für die Stadt Dannenberg (Elbe) werden für die Abrechnung der durchgeführten Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Querdeich“ die Voraussetzungen für das Entstehen der endgültigen Beitragspflicht erfüllt..

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die der Niederschrift beigefügte Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen in dem Baugebiet Querdeich, Dannenberg.