Betreff
Verfügung der Kommunalaufsicht zu HH-Sicherungsmaßnahmen 2011 der Gemeinde Gusborn
Vorlage
20/188/2011
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Der Landkreis hat
mit der beigefügten Verfügung den Erhalt des Haushaltsplanes 2011
einschließlich der der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wird darauf
hingewiesen, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept unzureichend sei
und nicht die Anforderungen des § 82 Abs. 6 der NGO erfüllt. Der Fristenlauf
für den Eintritt der Genehmigungsfiktion wird dadurch nicht in Gang gesetzt.
In gleicher
Angelegenheit wurde für die Gemeinde Langendorf mit den Mitarbeitern der
Kommunalaufsicht ein Gespräch geführt. Der Gesprächsvermerk ist ebenfalls
beigefügt.
Aufgrund eines
unzureichenden Haushaltssicherungskonzeptes besteht seitens der
Kommunalaufsicht die Möglichkeit zu einer Anordnung nach § 131 Abs. 1 NGO.