Betreff
Verfügung der Kommunalaufsicht zu HH-Sicherungsmaßnahmen 2011 der Gemeinde Gusborn
Vorlage
20/188/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis hat mit der beigefügten Verfügung den Erhalt des Haushaltsplanes 2011 einschließlich der der Haushaltssatzung bestätigt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept unzureichend sei und nicht die Anforderungen des § 82 Abs. 6 der NGO erfüllt. Der Fristenlauf für den Eintritt der Genehmigungsfiktion wird dadurch nicht in Gang gesetzt.

 

In gleicher Angelegenheit wurde für die Gemeinde Langendorf mit den Mitarbeitern der Kommunalaufsicht ein Gespräch geführt. Der Gesprächsvermerk ist ebenfalls beigefügt.

 

Aufgrund eines unzureichenden Haushaltssicherungskonzeptes besteht seitens der Kommunalaufsicht die Möglichkeit zu einer Anordnung nach § 131 Abs. 1 NGO.