Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat am 08.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage
Volkfien“ aufzustellen.
Zu a)
Mit Schreiben vom
23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet
und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
Abzuwägende
Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg
vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den
Bebauungsplan eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB
durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat
hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist
daher im Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 1).
Zu b)
Im Februar 2011
wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans
„Biogasanlage Volkfien“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt,
gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der
Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauG in der Zeit
vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausliegt.
Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche
Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen.
Diese Bürgerbeteiligung ist am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe)
durchgeführt worden. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die
ihre Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die
gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen
Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich
vorgetragenen Einwände näher präzisiert. Auf eine Auflistung und Abwägung der
mündlichen Anregungen kann daher an dieser Stelle verzichtet werden.
Der Gemeinderat
trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine
Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.
Während der
öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg, vom LGLN Lünebürg, von der E.ON Avacon AG, von Einwohnern aus Volkfien und vom Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater Einwender,
vorgetragen.
Zu c)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Biogasanlage Volkfien“ soweit
abgeschossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauG werden entsprechend des Vorschlages
des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauG und
die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu c) Der Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.