Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, b) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/182/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Jameln hat am 08.06.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ aufzustellen.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 23.11.2010 wurden die Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange gemäß

 § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

Abzuwägende Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der GLL Lüneburg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 1).

 

Zu b)

Im Februar 2011 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans „Biogasanlage Volkfien“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 14.03.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauG in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausliegt.

Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet und zu einer Anhörung (Bürgerbeteiligung) eingeladen. Diese Bürgerbeteiligung ist am 10.02.2011 im Rathaus Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Es haben sich mehrere Bürger aus Volkfien eingefunden, die ihre Anregungen und Bedenken zur Bauleitplanung mündlich vorgetragen haben. Die gleichen Anwohner haben im Rahmen der 4 Tage später beginnenden öffentlichen Auslegung eine schriftliche Stellungnahme verfasst und dort ihre mündlich vorgetragenen Einwände näher präzisiert. Auf eine Auflistung und Abwägung der mündlichen Anregungen kann daher an dieser Stelle verzichtet werden.

Der Gemeinderat trifft mit der Abwägung der schriftlichen Stellungnahmen zugleich auch eine Entscheidung über die mündlichen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom LGLN Lünebürg, von der E.ON Avacon AG, von  Einwohnern aus Volkfien und vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. als privater Einwender, vorgetragen.    

 

 

Zu c)

Mit der Abwägung und der  Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biogasanlage Volkfien“  soweit abgeschossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauG und  die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu c) Der Bebauungsplan Biogasanlage Volkfien wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.