Sachverhalt:
Für die Erweiterung der Biogasanlage auf dem
Betriebsgelände der Raiffeisengenossenschaft Jameln ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Konkret geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Siloplatte um
25 m nach Osten.
Das gesamte Betriebsgelände einschließlich des
überwiegenden Teils der Biogasanlage liegt in einem Bereich, der im
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue als Gewerbegebiet dargestellt
ist. Einen Bebauungsplan für diesen
Bereich gibt es nicht.
Aufgrund des
fehlenden Bebauungsplans für den Bereich der Raiffeisen-Warengenossenschaft,
sowie auch für den Bereich der
Biogasanlage hat der Landkreis bei der Erteilung der letzten
Baugenehmigung der Raiffeisengenossenschaft mitgeteilt, dass für weitere Baumaßnahmen Baugenehmigungen nur
noch erteilt werden, wenn ein
Bebauungsplan erstellt wird. Für die geplante Erweiterung der Biogasanlage ist
daher ein Bebauungsplan für das gesamte
Betriebsgelände der Raiffeisengenossenschaft aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue muss nicht geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ wird eingeleitet.