Betreff
Beratung und Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2011
Vorlage
20/180/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (§ 82 VI NGO). Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrags in künftigen Jahren vermieden werden soll.

Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Da ein Haushaltsausgleich in 2011 nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet worden.

 

In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht des Landkreises hat diese darauf hingewiesen, dass auf die Vorlage eines HH-Sicherungskonzeptes nicht verzichtet werden kann. Nach dortiger Auffassung sind die Möglichkeiten zur Verringerung des Fehlbedarfes längst nicht ausgeschöpft. Verwiesen wurde u.a. auf die weitere Anhebung von Steuerhebesätzen unter Bezugnahme auf die Städte Dannenberg(Elbe) und Hitzacker(Elbe). Auf den beigefügten Gesprächsvermerk vom 15.3.2011 wird verwiesen.

 

In Anbetracht dessen sind folgende Maßnahmen in das Sicherungskonzept aufgenommen worden:

 

a) Ergebnishaushalt

·         Produkt 11150-Liegenschaftsverwaltung (S. 73):                341100 Mieten und Pachten       + 500 €

·         Produkt 36521-Kinderspielkreis (S. 39):                  332100 Benutzungsgebühren     + 600 €

·         Produkt 55500-Wirtschaftswege (S. 69):                                421220 Unterhaltung                      - 1.000 €

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das dem Haushaltsplan 2011 als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2011 der Gemeinde Gusborn.