Sachverhalt:
Der Vorlage
beigefügt ist der Antrag des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband
Lüchow-Dannenberg.
Der Antrag enthält
umfangreiche Begründungen zu den beantragten Punkten.
Vor Beginn der
Sitzung findet zu diesem TOP eine Ortsbesichtigung statt.
1. Hinweisbeschilderung:
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Einrichtungen im Bereich Querdeich
(DRK-Seniorenresidenz, Wohnheim der Diakonie, Kindergarten, -hort der
Lebenshilfe, Psych. Kliniken und einer angedachten weiteren altersgerechten
Wohnanlage), kann unmöglich jede einzelne Einrichtung mit eigenen
Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum hinweisen. Seitens der Verwaltung
ist daher beabsichtigt eine Beschilderung „Gesundheitszentrum Querdeich“
vorzunehmen. Entsprechende Hinweisschilder sind bestellt, ein Antrag auf
Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ist gestellt. Für den
Standort Lindenweg/Riemannstraße ist die Anordnung bereits erteilt
(Straßenverkehrsbehörde ist hier die Samtgemeinde).
Das DRK hat bereits in 2010 einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde
seinerzeit von der Straßenverkehrsbehörde des LK abgelehnt, da der alleinige
Hinweis auf die private Einrichtung des DRK nicht genehmigungsfähig war. Daher
jetzt der städtische Antrag eines allgemeinen Hinweises auf das
„Gesundheitszentrum Querdeich“.
2. Schwellen auf
der Riemannstraße
-Ortsbesichtigung-
3. Geländer an
Regenrückhaltebecken
Zwischen Weg und Böschung des Regenrückhaltebeckens befindet sich ein
ausreichend breiter Seitenstreifen. Eine zusätzliche Absturzsicherung ist zur
Verkehrssicherung nicht notwendig. Eine überschlägige Kostenermittlung für ein
Metallgeländer mit Knieholm schließt mit ca. 9.000€ ab. Diese Mittel wären
ggfls. zusätzlich als Investition zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
- Der Antrag auf Hinweisbeschilderung
wird wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit abgelehnt, der zzt. laufende
Prozess zur Errichtung einer allgemeinen Hinweisbeschilderung wird
fortgeführt.
-
- Ein zusätzliches Geländer entlang des Regenrückhaltebeckens
Querdeich, als Absturzsicherung wird nicht errichtet.