Betreff
Pflege von Hecken (Antrag der GLW-Fraktion)
Vorlage
30/168/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist der Antrag der GLW-Fraktion.

 

Im Antrag  werden mehrere Fragestellungen vorgetragen, die nachfolgend beantwortet werde:
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Zu. 1 Die durchführende Person war der Mitarbeiter des Eigentümers der Fläche.

Zu  2. Den Auftrag hat der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter der Fläche erteilt. Hierzu ist anzumerken, dass nach Aussage des Grundstückseigentümers der Mitarbeiter nicht den Auftrag hatte, das gesamte Buschwerk abzusägen. Er sollte lediglich einzelne Äste, welche in den Acker hinhingen, entfernen.
 

Zu 3. Die Vorortüberprüfung hat ergeben, dass der Streifen  zur angrenzenden Ackerfläche gehört, nicht zum öffentlichen Verkehrsraum.

Zu 4. Und 5. Für den Rückschnitt an Straßen und Wegen im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) generell, und somit auch am „Prabstorfer Weg“, wird  entsprechend dem Leitfaden "Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege" verfahren.

Der Eingriff minimiert sich im Wesentlichen auf die Herstellung eines ordnungsgemäßen Lichtraumprofiles.
 

Dem Arbeitskreis für Heckenschutz sind in der Vergangenheit mehrfach anstehende Maßnahmen zur Kenntnis gegeben worden, mit der Bitte um Teilnahme oder Übersendung von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen. Der AK Heckenschutz hat auf die Mitteilungen nicht  reagiert. Gegenwärtig gibt es keinen Kontakt zum AK Heckenschutz.
Das Angebot des Arbeitskreises zur Kartierung von nach seiner Auffassung besonders wertvollen Heckenstrukturen wurde von der Stadt angenommen. Vertretern des Arbeitskreises sind mehrmals Kartengrundlagen (in unterschiedlichen Maßstäben) ausgehändigt worden, damit dort die Eintragungen gemacht werden konnten. Rückläufe hat es nicht gegeben.
 Seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) sowie auch seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wird aber nach wie vor, wie bereits aufgeführt, der  Leitfaden "Empfehlungen zur landschaftsgerechten Heckenpflege“ angewendet.

Desweiteren wird entsprechend der Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 19.04.2010, in Bezug auf das seit dem 01.03.2010 in Kraft getretene neue Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum BNatSchG ein Gehölzrückschnitt nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. vorgenommen. Auch innerhalb der Ortschaften wird von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Arbeiten zur Verkehrssicherung sind davon ausgenommen.


Beschlussvorschlag: