Sachverhalt:
Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der GLW - Fraktion vor, die Begründung des
Antrages ist nachfolgend aufgeführt:
„Zu 1. STOPP
Regelungen
Wir sehen es wegen
der Gefährdungen von RadfahrInnen an den Einmündungen aus Gründen der Verkehrssicherheit
und der Rechtssicherheit von RadlerInnen als sinnvoll an, die noch fehlenden
Einmündungen an der Jeetzelallee so wie die anderen auch mit STOPP-Regelungen
vor der Radfurt zu versehen.“
Die Verwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Thematik der
Einführung von STOPP- Regelungen an den Einmündungen der Straßen entlang der
Jeetzelallee ist in der vergangenen Jahren mehrfach im Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) behandelt worden. Hierzu haben auch mehrere Ortstermine stattgefunden.
Umgesetzt worden sind Stopp-Regelungen an den Einmündungen der Straßen Werder,
Ratswiesen und St.Georg. Die anderen Einmündungen (Marschtorstraße,
Rosmarienstraße und Lindenweg) sind gegenwärtig mit Vorfahrtachten beschildert.
Auch die mit
„Vorfahrtachten“ beschilderten Einmündungen sind bei den Ortsterminen
begutachtet und beurteilt worden. Hier kamen die Anwesenden Vertreter des
Landkreises, als damals zuständige Verkehrsbehörde, sowie auch die Vertreter
der Polizei zu dem Ergebnis, das
eine Aufstellung des VZ 209 =
Stopp, als nicht zwingend notwendig
angesehen wurde.
Die Anzahl der
Unfälle an den Einmündungsbereichen ist den letzten Jahren nicht rückläufig.
Nach Rücksprache mit der Polizei wird seitens der Verwaltung, aufgrund der
geschehenen Unfälle und zur Vereinheitlichung der Beschilderung an einem
Straßenzug, die Einrichtung von Stopp-Regelungen an den noch nicht entsprechend
beschilderten Einmündungen befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Einmündungen
Marschtorstraße, Rosmarienstraße und Lindenweg werden mit Stopp- Regelungen
versehen. Es ist das VZ 209 (Stopp) aufzustellen sowie ein Haltebalken als
Markierung auf die Fahrbahn aufzubringen. An die Samtgemeinde Elbtalaue ist ein
Antrag auf Erlass einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung
zustellen.