Betreff
Einführung von STOPP-Regelungen an den restlichen Einmündungen an der Jeetzelallee (Antrag der GLW-Fraktion)
Vorlage
30/166/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der GLW - Fraktion vor, die Begründung des Antrages ist nachfolgend aufgeführt:

 

„Zu 1. STOPP Regelungen

Wir sehen es wegen der Gefährdungen von RadfahrInnen an den Einmündungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rechtssicherheit von RadlerInnen als sinnvoll an, die noch fehlenden Einmündungen an der Jeetzelallee so wie die anderen auch mit STOPP-Regelungen vor der Radfurt zu versehen.“

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Thematik der Einführung von STOPP- Regelungen an den Einmündungen der Straßen entlang der Jeetzelallee ist in der vergangenen Jahren mehrfach im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) behandelt worden. Hierzu haben auch mehrere Ortstermine stattgefunden. Umgesetzt worden sind Stopp-Regelungen an den Einmündungen der Straßen Werder, Ratswiesen und St.Georg. Die anderen Einmündungen (Marschtorstraße, Rosmarienstraße und Lindenweg) sind gegenwärtig mit Vorfahrtachten beschildert.

 

Auch die mit „Vorfahrtachten“ beschilderten Einmündungen sind bei den Ortsterminen begutachtet und beurteilt worden. Hier kamen die Anwesenden Vertreter des Landkreises, als damals zuständige Verkehrsbehörde, sowie auch die Vertreter der Polizei zu dem Ergebnis, das  eine  Aufstellung des VZ 209 = Stopp,  als nicht zwingend notwendig angesehen wurde.

 

Die Anzahl der Unfälle an den Einmündungsbereichen ist den letzten Jahren nicht rückläufig. Nach Rücksprache mit der Polizei wird seitens der Verwaltung, aufgrund der geschehenen Unfälle und zur Vereinheitlichung der Beschilderung an einem Straßenzug, die Einrichtung von Stopp-Regelungen an den noch nicht entsprechend beschilderten Einmündungen befürwortet.    

 


Beschlussvorschlag:

Die Einmündungen Marschtorstraße, Rosmarienstraße und Lindenweg werden mit Stopp- Regelungen versehen. Es ist das VZ 209 (Stopp) aufzustellen sowie ein Haltebalken als Markierung auf die Fahrbahn aufzubringen. An die Samtgemeinde Elbtalaue ist ein Antrag auf Erlass einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Anordnung zustellen.