Sachverhalt:
Mit Beschluss
vom 23.11.2010 hat der Rat sich zur
erneuten Vergabe der Stromkonzession an einen Netzbetreiber entschieden und für
das Auswahlverfahren eine Entscheidungsmatrix festgelegt.
Der Ablauf des
Stromkonzessionsvertrages wurde in der gemeinsamen Bekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Frist zur Interessenbekundung wurde darin
der 30.9.2010 festgesetzt.
Innerhalb der Frist
haben 7 Unternehmen, teilweise in gebietsbegrenztem Umfang,
Interessenbekundungen abgegeben. Die Konzessionsbewerber wurden am 19.1.
(KommPartner, EVE GmbH, WEMAG) sowie am
31.1.2011 (EV Dahlenburg, SVO, GETEC, e.on|Avacon) zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen. In den Präsentationsterminen erhielten die
Bewerber Gelegenheit, sich den anwesenden Bürgermeistern und deren
Stellvertretern vorzustellen. Von den Gemeindevertretern wurde die Möglichkeit
zum intensiven Informationsaustausch für Nachfragen zu Angebotsinhalten
genutzt.
Die Bewerber wurden
sodann um Vorlage konkreter Angebote bis zum 15.2.2011 gebeten. Das Unternehmen
Kommunalpartner, Friedrichstadt, gab kein Vertragsangebot ab und das
Unternehmen GETEC hat daraufhin seine Bewerbung zurückgezogen. Beide
Unternehmen stehen ausschließlich für Beteiligungslösungen zur Verfügung, nicht
jedoch für die verlangte Vertragslösung.
Die Vorgehensweise
zur Auswertung auf Grundlage der beschlossenen Auswahlkriterien (sh. Anlage)
mit der daraus resultierenden Bewerberauswahl ist nachfolgend dargestellt:
1. Unbedingte Anforderungen
(Ausschlusskriterien)
Da es sich bei den Kriterien 1.1 bis 1.3 um
Ausschlusskriterien handelt, ist hier nur ein ja oder nein oder nach der
Punkteskala 0 oder 5 möglich.
2. Wirtschaftlichkeit (Gewichtung 40)
2.1 Gewährung eines
Kommunalrabatts für die Netznutzung
Höchstzulässig ist zzt. ein Rabatt von 10 %
auf den Preisanteil des Netzzuganges für den gemeindlichen Eigenverbrauch. Der
volle Punktwert wird vergeben für ein Angebot, das den jeweils zulässigen
Höchstsatz garantiert (dynamische Vertragsregelung). Wertung mit 4 bei statischer
Vertragsregelung. Weitere Abstufung ggf. proportional.
2.2 Beteiligung der
Mitgliedsgemeinden am wirtschaftlichen Erfolg des Stromnetzbetriebes
Der Erfüllungsgrad ist zu bestimmen nach dem
Nutzen, der je nach Art und Umfang des Beteiligungsangebotes realisierbar ist.
Alle Unternehmen bieten Unternehmensbeteiligungen an. Es ist davon auszugehen,
dass sich etwa gleichhohe Renditen für das eingesetzte Kapital bei den
Anbietern erzielen lassen.
2.3 Bereitschaft
des Bewerbers die Samtgemeinde und/oder die Mitgliedsgemeinde am
Netzunternehmen zu beteiligen
Gefragt ist hier der Beteiligungsgrad, der
am Netzunternehmen des Anbieters realisierbar ist. Die WEMAG bietet keine
Beteiligung am Netzunternehmen (Netz GmbH) sondern nur (mittelbare) Beteiligung
an WEMAG AG oder einer neuen
Netzgesellschaft an (Erfüllungsgrad = 0). Von der EVE GmbH wird Kommunen im
Kreisgebiet eine Beteiligung von insgesamt bis zu 49 % des
Gesellschaftskapitals geboten. An der EVD-B können Aktienanteile von bis zu 5 %
erworben werden.
Die e.on|Avacon hat ihre
Verhandlungsbereitschaft zum Erwerb von Aktienanteilen erklärt. Inwieweit
Aktienanteile verfügbar sind, bleibt offen. Der Sachzeitwert der gemeindlichen
Stromnetze (20 Mio.) bildet dem Maximalwert für eine Beteiligung. Die von den Unternehmen
gebotene Beteiligungsmöglichkeit (jeweils ausgehend vom Grundkapital) wird
hierzu ins Verhältnis gesetzt.
a) EVD-B bietet max 5 % von 1,5 Mio.(75.000 v. 20 Mio. =
0,38%)
b) e.on|Avacon 1,9 % von 300 Mio. (5,7 von 20 Mio. = 28,5 %)
c) EVE GmbH – mögliche Beteiligung bis zu 49 %
2.4 Angebot zur
Übernahme aller Netzgebiete
Die Stromnetze im Samtgemeindebereich
bestehen aus 6 vollständigen Gemeindenetzen und 5 Gemeinde-Teilnetzen. Das
Angebot der e.on|Avacon bezieht sich auf 7 Gemeindenetze und 1 Gemeinde-Teilnetz
(8/11 = 73 %). EVD-B bewirbt sich für 2 Gemeinde-Teilnetze (2/11 = 18 %), EVE
und WEMAG jeweils für sämtliche Netze.
3. Kommunaler Einfluss (Gewichtung 30)
3.1 Sicherung von
Einflussmöglichkeiten auf den Netzbetrieb und das Netzunternehmen
Relevant ist die Einwirkungsmöglichkeit auf
das operative Geschäft beim künftigen Vertragspartner in der jeweils
bestehenden Rechtsform. Künftige Beteiligungsoptionen bleiben außer Acht. Die
Möglichkeiten zur Einflussnahme orientieren sich an der Größe des Unternehmens,
wobei geringerer Einfluss bei Großunternehmen besteht. Die Unternehmensgröße
bestimmt sich nach der Höhe des Grundkapitals, da die Besetzung von Kontroll-
und Aufsichtsgremien proportional zu den gezeichneten Aktien-/Geschäftsanteilen
einzustufen ist.
3.2 Einfluss auf
Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien
Das unter 3.1 Gesagte gilt entsprechend.
Einfluss der Aktionärsversammlung auf Geschäftsführung ist gering. Einfluss von
Kleinaktionären somit bedeutungslos. Dagegen ist Einfluss auf Gremien der EVE
GmbH unmittelbar über Mandate von Gemeindevertretern bzw. mittelbar über
Samtgemeindevertreter gegeben.
4. Regionalität (Gewichtung 15)
4.1 Organisation
des Netzbetriebs mit physischen Ansprechpartnern (, ausreichendem, geeigneten
Fachpersonal) und Einrichtungen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
Die e.on|Avacon bietet wöchentliche
Kundenberatung zum Netzbetrieb in Sg-Gebäuden an (1/7 = 14%). WEMAG Netzdienststelle (nur techn. Personal)
einrichten. EVE GmbH bietet durch Geschäftsbesorgungs-/Dienstleistungsvertrag mit dem Wasserverband vollwertige
Kundenbetreuung. EVD-B bietet geforderte Leistung für Teilgebiete
Göhrde/Hitzacker nicht an.
4.2 Zusicherung
eines schnellen Netzanschlusses und Netzausbaus für Abnehmer und Einspeiser in
der Region
Die Erfüllung dieses Leistungskriteriums
durch alle Anbieter ist aufgrund der vorliegenden Vertragsangebote
gleichermaßen sichergestellt. Dies gilt ebenfalls für den sicheren und
störungsfreien Betrieb der Verteilnetze nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen.
Für das neu gegründete Unternehmen EVE GmbH gilt dies mit Einschränkung. Der
Wert 4 berücksichtigt dies durch eine Abweichungstoleranz von bis zu 39%.
5. Sonstiges (Gewichtung 15)
5.1 Finanzielle
Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Einstufung erfolgt aufgrund der Bilanz- und
Umsatzergebnisse. Mit ca. 3 Mrd. € setzt die e.on|Avacon hier den Referenzwert.
Die übrigen Unternehmen folgen in proportionaler Abstufung.
5.2 Unterstützung
bei der Erreichung eines Konzessionsbündels in der Samtgemeinde Elbtalaue durch
gleichlautende Endtermine
Gefragt ist die Bereitschaft zur
gemeindeübergreifenden Laufzeitanpassung. Wegen maximaler Vertragsdauer von 20
Jahren sind gleiche Endtermine nur durch Verkürzung der 8 in 2012 beginnenden
Laufzeiten um ca. 1 Jahr möglich. Von e.on|Avacon wurden 12-jhrg. Laufzeiten
angeboten, somit ist Bereitschaft f. 19 Jahre anzunehmen. EVE GmbH und WEMAG
sind zur Angleichung bereit. EVD-B wird neutral gewertet, weil keine
Einwirkungsmöglichkeit besteht.
5.3 Gewährung von
Mitverlegungsmöglichkeiten gegenüber anderen Versorgungsunternehmen
Die e.on|Avacon AG hat durch gleichzeitige
Wahrnehmung des Gasnetzbetriebes Synergiemöglichkeiten. EVE GmbH ist durch
vertragl. Bindung zum Wasser-/Abwasserberich beinahe gleichwertig einzustufen.
Bei übrigen Anbietern fehlt die Mehrfachwahrnehmung.
5.4 Abstimmung von
Aufbrucharbeiten mit den Gemeinden und der Samtgemeinde
Dieses Leistungskriteriums wird von allen
Anbietern gleichermaßen erfüllt.
5.5 Unternehmen mit
Erfahrungen aus der Versorgungswirtschaft
Langjährig bestehende Unternehmen, außer EVE
GmbH. Für Letztere nur geringer Erfüllungsgrad, weil lediglich vertragliche
Bindung zu WV als „beliehenem“ Dienstleistungsunternehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Konzession zur
Errichtung und zum Betrieb eines allgemeinen Elektrizitätsversorgungsnetzes im
Gemeindegebiet wird ab 23.11.2012 an die EVE-Energieversorgung Elbtalaue GmbH,
Dannenberg(Elbe), übertragen.