Betreff
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn
Vorlage
14/140/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Kürzung des Zuschusses des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue zum Betrieb des Kinderspielkreises zum 01.08.2011 hat der Rat der Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung am 25.01.2011 beschlossen, die Satzung zum 01.08.2011 anzupassen und die Gebühren anzuheben.

Die bisherigen Gebührensätze lagen bei vierstündiger Betreuung bei 67,00 € (1.Kind) und fünfstündiger Betreuung bei 79,00 €. Die 2. und weiteren Kinder bei 61,00 € bzw. 53,00 €.

Die Anhebung der Gebühr einer halbstündigen Betreuung (7.30 Uhr – 8.00  Uhr bzw. 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr) ist von 7,00 € auf dann 12,50 € vorgesehen.

Ebenso sieht der Satzungsentwurf die Anhebung der Gebühren von Gastkindern von 3,00 € auf dann 6,00 € (bei 4 Stunden Betreuungszeit) bzw. 7,00 € (5 Stunden) vor.

 

Die Einrichtung von Sonderbetreuungszeiten setzt einen verbindlichen Antrag zu Beginn des Spielkreisjahres für die Dauer des jeweiligen Spielkreisjahres voraus sowie den Bedarf für mindestens 5 Kinder (analog der Handhabung in den Kindergärten). 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt die nachfolgende

 

5. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis

in der Gemeinde Gusborn

 

Aufgrund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S.41), jeweils in der zZ geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung am 28.03.2011 folgende

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Gusborn beschlossen:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

Der § 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

 

  1. Für die Betreuung im Kinderspielkreis sind monatlich folgende Gebühren je zugelassenes Kind zu entrichten:

 

a)      für eine fünfstündige Betreuung (7.30 – 12.30 Uhr)          

für das 1. Kinder der Familie                                               120,00 €

für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie                   102,00 €

 

b)      für eine vierstündige Betreuung (8.00 – 12.00 Uhr)

für das 1. Kinder der Familie                                               100,00 €

       für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie                   86,00 €

 

c)       für eine halbstündige Betreuung

 (7.30 – 8.00 Uhr oder 12.00 – 12.30 Uhr)                            12,50 €

 

Die Einrichtung dieser Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder zeitgleich betreut werden. Der Bedarf ist zu Beginn des Kinderspielkreisjahres am 01.08. jedes Jahres verbindlich für die Dauer des jeweiligen Jahres zu erklären.

 

d)      Gastkinder zahlen pro Tag

für eine Betreuung von 8.00 -  12.00 Uhr                                  6,00 €

für eine Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr                                  7,00 €

 

Eine fünfstündige Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder zeitgleich betreut werden.

 

 

Die Dauer der Benutzung durch Gastkinder wird von der Kinderspielkreisleiterin bestimmt. In Härtefällen entscheidet der Bürgermeister.

 

§ 2

 

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

 

Gusborn, den 28.03.2011

 

                                     Gemeinde Gusborn

                                          (Siegel)

                                      gez. Ringel

                                      Bürgermeister