Sachverhalt:
Aufgrund der
Kürzung des Zuschusses des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde
Elbtalaue zum Betrieb des Kinderspielkreises zum 01.08.2011 hat der Rat der
Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung am 25.01.2011 beschlossen, die Satzung zum
01.08.2011 anzupassen und die Gebühren anzuheben.
Die bisherigen
Gebührensätze lagen bei vierstündiger Betreuung bei 67,00 € (1.Kind) und
fünfstündiger Betreuung bei 79,00 €. Die 2. und weiteren Kinder bei 61,00 €
bzw. 53,00 €.
Die Anhebung der
Gebühr einer halbstündigen Betreuung (7.30 Uhr – 8.00 Uhr bzw. 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr) ist von
7,00 € auf dann 12,50 € vorgesehen.
Ebenso sieht der
Satzungsentwurf die Anhebung der Gebühren von Gastkindern von 3,00 € auf dann
6,00 € (bei 4 Stunden Betreuungszeit) bzw. 7,00 € (5 Stunden) vor.
Die Einrichtung von
Sonderbetreuungszeiten setzt einen verbindlichen Antrag zu Beginn des
Spielkreisjahres für die Dauer des jeweiligen Spielkreisjahres voraus sowie den
Bedarf für mindestens 5 Kinder (analog der Handhabung in den
Kindergärten).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn beschließt die nachfolgende
5. Satzung
zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis
in der Gemeinde Gusborn
Aufgrund der §§ 6,
8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28.10.2006 (Nds.
GVBl. S. 473) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S.41), jeweils in der
zZ geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gusborn in seiner Sitzung am
28.03.2011 folgende
5. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in
der Gemeinde Gusborn beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Der § 2 wird wie
folgt neu gefasst:
§ 2
- Für die Betreuung im Kinderspielkreis
sind monatlich folgende Gebühren je zugelassenes Kind zu entrichten:
a)
für
eine fünfstündige Betreuung (7.30 – 12.30 Uhr)
für das 1. Kinder der Familie 120,00 €
für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie 102,00 €
b)
für
eine vierstündige Betreuung (8.00 – 12.00 Uhr)
für das 1. Kinder der Familie
100,00 €
für das 2. und jedes
weitere Kind einer Familie
86,00 €
c)
für
eine halbstündige Betreuung
(7.30 – 8.00 Uhr oder 12.00 –
12.30 Uhr)
12,50 €
Die Einrichtung dieser Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5
Kinder zeitgleich betreut werden. Der Bedarf ist zu Beginn des
Kinderspielkreisjahres am 01.08. jedes Jahres verbindlich für die Dauer des
jeweiligen Jahres zu erklären.
d)
Gastkinder
zahlen pro Tag
für eine Betreuung von 8.00 -
12.00 Uhr 6,00 €
für eine Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr 7,00 €
Eine fünfstündige Betreuungszeit erfolgt nur, wenn mindestens 5 Kinder
zeitgleich betreut werden.
Die Dauer der Benutzung durch Gastkinder wird von der
Kinderspielkreisleiterin bestimmt. In Härtefällen entscheidet der
Bürgermeister.
§
2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.
Gusborn, den 28.03.2011
Gemeinde Gusborn
(Siegel)
gez. Ringel
Bürgermeister