Sachverhalt:
Die Gemeinden
dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um den
ehemaligen Schulsteig, der ca. 2 m breit ist und hat keine Erschließungsfunktion
mehr. Herr Schink benötigt eigentlich nur ca. 200 m². Die Vermessungskosten
würden jedoch allein schon ca. 1.200 € betragen, so dass es sinnvoll wäre,
Herrn Schink den gesamten Weg zu veräußern . Der Weg hat für die Gemeinde
Zernien keine Bedeutung mehr und sollte somit insgesamt veräußert werden.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Christoph
Schink, An der Bundesstr. 2, 29499 Zernien, wird das Flurstück 76/1, der Flur 1
in der Gemarkung Zernien verkauft. Das Flurstück hat eine Fläche von 1.448 m².
Der Kaufpreis beträgt
1,-- € je m², somit
insgesamt 1.448,00 €.
Für den Bereich, in
dem die Parzelle das Flurstück 75 kreuzt, wird ein Wegerecht eingeräumt.
Die mit dem Vertrag
verbunden Kosten trägt der Erwerber.