Betreff
Verkauf von Wegeflächen
Vorlage
31/127/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Bei der Wegeparzelle handelt es sich um den ehemaligen Schulsteig, der ca. 2 m breit ist und hat keine Erschließungsfunktion mehr. Herr Schink benötigt eigentlich nur ca. 200 m². Die Vermessungskosten würden jedoch allein schon ca. 1.200 € betragen, so dass es sinnvoll wäre, Herrn Schink den gesamten Weg zu veräußern . Der Weg hat für die Gemeinde Zernien keine Bedeutung mehr und sollte somit insgesamt veräußert werden.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Christoph Schink, An der Bundesstr. 2, 29499 Zernien, wird das Flurstück 76/1, der Flur 1 in der Gemarkung Zernien verkauft. Das Flurstück hat eine Fläche von 1.448 m². Der Kaufpreis beträgt

1,-- € je m², somit insgesamt 1.448,00 €.

Für den Bereich, in dem die Parzelle das Flurstück 75 kreuzt, wird ein Wegerecht eingeräumt.

Die mit dem Vertrag verbunden Kosten trägt der Erwerber.