Betreff
Konzessionsvergabe Stromnetz
Vorlage
20/112/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 22.12.2010 hat der Rat sich zur erneuten Vergabe der Stromkonzession an einen Netzbetreiber entschieden und für das Auswahlverfahren eine Entscheidungsmatrix festgelegt.

 

Der Ablauf des Stromkonzessionsvertrages wurde in der gemeinsamen Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Frist zur Interessenbekundung wurde darin der 30.9.2010 festgesetzt.

Innerhalb der Frist haben 7 Unternehmen, teilweise in gebietsbegrenztem Umfang, Interessenbekundungen abgegeben. Die Konzessionsbewerber wurden am 19.1. (KommPartner, EVE GmbH, WEMAG) sowie am  31.1.2011 (EV Dahlenburg, SVO, GETEC, e.on|Avacon) zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. In den Präsentationsterminen erhielten die Bewerber Gelegenheit, sich den anwesenden Bürgermeistern und deren Stellvertretern vorzustellen. Von den Gemeindevertretern wurde die Möglichkeit zum intensiven Informationsaustausch für Nachfragen zu Angebotsinhalten genutzt.

Die Bewerber wurden sodann um Vorlage konkreter Angebote bis zum 15.2.2011 gebeten. Das Unternehmen Kommunalpartner, Friedrichstadt, gab kein Vertragsangebot ab und das Unternehmen GETEC hat daraufhin seine Bewerbung zurückgezogen. Beide Unternehmen stehen ausschließlich für Beteiligungslösungen zur Verfügung, nicht jedoch für die verlangte Vertragslösung.

 

Die Vorgehensweise bei der Auswertung auf Grundlage der beschlossenen Auswahlkriterien (sh. Anlage) mit der daraus resultierenden Bewerberauswahl ist nachfolgend dargestellt:

 

1. Unbedingte Anforderungen (Ausschlusskriterien)

Da es sich bei den Kriterien 1.1 bis 1.3 um Ausschlusskriterien handelt, ist hier nur ein ja oder nein oder nach der Punkteskala 0 oder 5 möglich.

 

2. Wirtschaftlichkeit (Gewichtung 40)

2.1 Gewährung eines Kommunalrabatts für die Netznutzung

Höchstzulässig ist zzt. ein Rabatt von 10 % auf den Preisanteil des Netzzuganges für den gemeindlichen Eigenverbrauch. Der volle Punktwert wird vergeben für ein Angebot, das den jeweils zulässigen Höchstsatz garantiert (dynamische Vertragsregelung). Wertung mit 4 bei statischer Vertragsregelung. Weitere Abstufung ggf. proportional.

 

2.2 Beteiligung der Mitgliedsgemeinden am wirtschaftlichen Erfolg des Stromnetzbetriebes

Der Erfüllungsgrad ist zu bestimmen nach dem Nutzen, der je nach Art und Umfang des Beteiligungsangebotes realisierbar ist. Alle Unternehmen bieten Unternehmensbeteiligungen an. Es ist davon auszugehen, dass sich etwa gleichhohe Renditen für das eingesetzte Kapital bei den Anbietern erzielen lassen.

 

2.3 Bereitschaft des Bewerbers die Samtgemeinde und/oder die Mitgliedsgemeinde am Netzunternehmen zu beteiligen

Gefragt ist hier der Beteiligungsgrad, der am Netzunternehmen des Anbieters realisierbar ist. Die WEMAG bietet keine Beteiligung am Netzunternehmen (Netz GmbH) sondern nur (mittelbare) Beteiligung an WEMAG AG oder  einer neuen Netzgesellschaft an (Erfüllungsgrad = 0). Von der EVE GmbH wird Kommunen im Kreisgebiet eine Beteiligung von insgesamt bis zu 49 % des Gesellschaftskapitals geboten. An der EVD-B können Aktienanteile von bis zu 5 % erworben werden.

Die e.on|Avacon hat ihre Verhandlungsbereitschaft zum Erwerb von Aktienanteilen erklärt. Inwieweit Aktienanteile verfügbar sind, bleibt offen. Der Sachzeitwert der gemeindlichen Stromnetze (20 Mio.) bildet dem Maximalwert für eine Beteiligung. Die von den Unternehmen gebotene Beteiligungsmöglichkeit (jeweils ausgehend vom Grundkapital) wird hierzu ins Verhältnis gesetzt.

a)     EVD-B bietet max 5 % von 1,5 Mio.(75.000 v. 20 Mio. = 0,38%)

b)     e.on|Avacon 1,9 % von 300 Mio. (5,7 von 20 Mio. = 28,5 %)

c)     EVE GmbH – mögliche Beteiligung bis zu 49 %

 

2.4 Angebot zur Übernahme aller Netzgebiete

Die Stromnetze im Samtgemeindebereich bestehen aus 6 vollständigen Gemeindenetzen und 5 Gemeinde-Teilnetzen. Das Angebot der e.on|Avacon bezieht sich auf 7 Gemeindenetze und 1 Gemeinde-Teilnetz (8/11 = 73 %). EVD-B bewirbt sich für 2 Gemeinde-Teilnetze (2/11 = 18 %), EVE und WEMAG jeweils für sämtliche Netze.

 

3. Kommunaler Einfluss (Gewichtung 30)

3.1 Sicherung von Einflussmöglichkeiten auf den Netzbetrieb und das Netzunternehmen

Relevant ist die Einwirkungsmöglichkeit auf das operative Geschäft beim künftigen Vertragspartner in der jeweils bestehenden Rechtsform. Künftige Beteiligungsoptionen bleiben außer Acht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme orientieren sich an der Größe des Unternehmens, wobei geringerer Einfluss bei Großunternehmen besteht. Die Unternehmensgröße bestimmt sich nach der Höhe des Grundkapitals, da die Besetzung von Kontroll- und Aufsichtsgremien proportional zu den gezeichneten Aktien-/Geschäftsanteilen einzustufen ist.

 

 

3.2 Einfluss auf Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien

Das unter 3.1 Gesagte gilt entsprechend. Einfluss der Aktionärsversammlung auf Geschäftsführung ist gering. Einfluss von Kleinaktionären somit bedeutungslos. Dagegen ist Einfluss auf Gremien der EVE GmbH unmittelbar über Mandate von Gemeindevertretern bzw. mittelbar über Samtgemeindevertreter gegeben.

 

4. Regionalität (Gewichtung 15)

4.1 Organisation des Netzbetriebs mit physischen Ansprechpartnern (, ausreichendem, geeigneten Fachpersonal) und Einrichtungen im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue

Die e.on|Avacon bietet wöchentliche Kundenberatung zum Netzbetrieb in Sg-Gebäuden an (1/7 = 14%). WEMAG  Netzdienststelle (nur techn. Personal) einrichten. EVE GmbH bietet durch Geschäftsbesorgungs-/Dienstleistungsvertrag  mit dem Wasserverband vollwertige Kundenbetreuung. EVD-B bietet geforderte Leistung für Teilgebiete Göhrde/Hitzacker nicht an.

 

4.2 Zusicherung eines schnellen Netzanschlusses und Netzausbaus für Abnehmer und Einspeiser in der Region

Die Erfüllung dieses Leistungskriteriums durch alle Anbieter ist aufgrund der vorliegenden Vertragsangebote gleichermaßen sichergestellt. Dies gilt ebenfalls für den sicheren und störungsfreien Betrieb der Verteilnetze nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen. Für das neu gegründete Unternehmen EVE GmbH gilt dies mit Einschränkung. Der Wert 4 berücksichtigt dies durch eine Abweichungstoleranz von bis zu 39%.

 

5. Sonstiges (Gewichtung 15)

5.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers

Einstufung erfolgt aufgrund der Bilanz- und Umsatzergebnisse. Mit ca. 3 Mrd. € setzt die e.on|Avacon hier den Referenzwert. Die übrigen Unternehmen folgen in proportionaler Abstufung.

 

5.2 Unterstützung bei der Erreichung eines Konzessionsbündels in der Samtgemeinde Elbtalaue durch gleichlautende Endtermine

Gefragt ist die Bereitschaft zur gemeindeübergreifenden Laufzeitanpassung. Wegen maximaler Vertragsdauer von 20 Jahren sind gleiche Endtermine nur durch Verkürzung der 8 in 2012 beginnenden Laufzeiten um ca. 1 Jahr möglich. Von e.on|Avacon wurden 12-jhrg. Laufzeiten angeboten, somit ist Bereitschaft f. 19 Jahre anzunehmen. EVE GmbH und WEMAG sind zur Angleichung bereit. EVD-B wird neutral gewertet, weil keine Einwirkungsmöglichkeit besteht.

 

5.3 Gewährung von Mitverlegungsmöglichkeiten gegenüber anderen Versorgungsunternehmen

Die e.on|Avacon AG hat durch gleichzeitige Wahrnehmung des Gasnetzbetriebes Synergiemöglichkeiten. EVE GmbH ist durch vertragl. Bindung zum Wasser-/Abwasserberich beinahe gleichwertig einzustufen. Bei übrigen Anbietern fehlt die Mehrfachwahrnehmung.

 

5.4 Abstimmung von Aufbrucharbeiten mit den Gemeinden und der Samtgemeinde

Dieses Leistungskriteriums wird von allen Anbietern gleichermaßen erfüllt.

 

5.5 Unternehmen mit Erfahrungen aus der Versorgungswirtschaft

Langjährig bestehende Unternehmen, außer EVE GmbH. Für Letztere nur geringer Erfüllungsgrad, weil lediglich vertragliche Bindung zu WV als „beliehenem“ Dienstleistungsunternehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb eines allgemeinen Elektrizitätsversorgungsnetzes im Gemeindegebiet wird ab 10.11.2012 an die EVE-Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg(Elbe), übertragen.