Sachverhalt:
Herr Nico Rossow,
Langendorf, hat den als Anlage
beigefügten Antrag auf Umsetzung der Haltestelle Kacherien/Abzweigung
Brandleben in die Cacheriener Straße gestellt.
Nach Rücksprache
mit dem Antragsteller handelt es sich um 4-8 jährige Kinder von denen der
Großteil im August zur Schule kommt.
Für die Planung des
ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg
zuständig. Das Festlegen von Bushaltestellen erfolgt in Abstimmung mit dem
Landkreis, den Verkehrsunternehmen, den Straßenbaulastträgern (der Landkreis
für die Kreisstraße, die Gemeinde für die Cacheriener Straße), der
Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde.
Die Kosten für die
Einrichtung einer Haltestelle in der Cacheriener Straße müßte, bis auf den
Haltestellenmast und das Haltestellenschild, die Gemeinde Langendorf tragen.
Der Landkreis und
die RBB befürworten den Antrag nicht. Als Gründe werden genannt:
·
Die
Haltestelle Kacherien/Abzw. Brandleben kann nicht versetzt werden, weil sie
nicht nur von Schülern, sondern auch von Fahrgästen aus Brandleben, Kaltenhof
und Dömitz genutzt wird.
·
Der
beantragte Standort wäre ein Verlassen der Hauptstrecke in einen Kreuzungs- und
Kurvenbereich.
·
Die
Haltestelle Kacherien im Dorf liegt in einer zumutbaren Entfernung von der
Cacheriener Straße.
In Langendorf fährt
die Linie 1944 Dannenberg-Schnackenburg der RBB (Regionalbus Braunschweig GmbH)
und die Linie FVO 18 (zur Freien Schule Hitzacker und nach Clenze) der LSE
(Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH)
Die Linie 1944
bedient die Grundschule Gusborn, und zwar über den Weg
Langendorf-Quickborn-Gusborn.
Der Landkreis hat
darauf hingewiesen, dass die LSE auf Antrag/Anruf auch in Kacherien halten
würde.
Beschlussvorschlag: