Betreff
Bushaltestellen in Kacherien
Vorlage
30/084/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Herr Nico Rossow, Langendorf, hat den als Anlage beigefügten Antrag auf Umsetzung der Haltestelle Kacherien/Abzweigung Brandleben in die Cacheriener Straße gestellt.

Nach Rücksprache mit dem Antragsteller handelt es sich um 4-8 jährige Kinder von denen der Großteil im August zur Schule kommt.

 

Für die Planung des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg zuständig. Das Festlegen von Bushaltestellen erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis, den Verkehrsunternehmen, den Straßenbaulastträgern (der Landkreis für die Kreisstraße, die Gemeinde für die Cacheriener Straße), der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde.

Die Kosten für die Einrichtung einer Haltestelle in der Cacheriener Straße müßte, bis auf den Haltestellenmast und das Haltestellenschild, die Gemeinde Langendorf tragen.

 

Der Landkreis und die RBB befürworten den Antrag nicht. Als Gründe werden genannt:

·         Die Haltestelle Kacherien/Abzw. Brandleben kann nicht versetzt werden, weil sie nicht nur von Schülern, sondern auch von Fahrgästen aus Brandleben, Kaltenhof und Dömitz genutzt wird.

·         Der beantragte Standort wäre ein Verlassen der Hauptstrecke in einen Kreuzungs- und Kurvenbereich.

·         Die Haltestelle Kacherien im Dorf liegt in einer zumutbaren Entfernung von der Cacheriener Straße.

 

In Langendorf fährt die Linie 1944 Dannenberg-Schnackenburg der RBB (Regionalbus Braunschweig GmbH) und die Linie FVO 18 (zur Freien Schule Hitzacker und nach Clenze) der LSE (Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH)

Die Linie 1944 bedient die Grundschule Gusborn, und zwar über den Weg Langendorf-Quickborn-Gusborn.

Der Landkreis hat darauf hingewiesen, dass die LSE auf Antrag/Anruf auch in Kacherien halten würde.

 

 


Beschlussvorschlag: