Betreff
Kindergarten "Göhrder Wichtel", hier: Einrichtung einer 15/5 und 10er Gruppe befristet für das Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
14/061/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bereits im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass es aufgrund der derzeitigen Altersstruktur im Kindergarten zum nächsten Kindergartenjahr zu Problemen kommen würde. Nur ein Kind wird den Kindergarten zum Schuljahr 2011/2012 verlassen, bei 2 Kindern (Kann-Kinder) steht dies noch nicht fest, es sind aber bereits 10 Kinder angemeldet, darunter 6 Geschwisterkinder.

Insbesondere letzteren Eltern ist es schwer zu vermitteln, dass das zweite Kind eine andere Einrichtung besuchen soll, zumal alle Kinder aus dem direkten Einzugsbereich des Kindergartens kommen.

 Im darauffolgenden Kindergartenjahr entspannt sich die Situation deutlich, sodass die Erweiterung der Betreuungsplätze nur für ein Jahr erforderlich wäre.

 

In der Kuratoriumssitzung im Dezember 2010 wurde empfohlen, falls die Räumlichkeiten des Kindergartens dies zu lassen, eine weitere Gruppe für die Dauer eines Jahres einzurichten.

Am 13.01.2011 hat eine Begehung des Kindergartens durch Frau Enke und Frau Fricke vom Nds. Kultusministerium, Fachdienst  Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder stattgefunden. Eine befristete Änderung der Betriebserlaubnis durch Schaffung weiterer 5 Betreuungsplätze wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten denkbar.

 

Um die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren im erforderlichen Rahmen zu gewährleisten, wird nach Rücksprache mit der Kita-Fachberaterin des Landkreises, Frau Köhler die Einrichtung einer 15/5 Gruppe (15 Kinder von 3 – 6 Jahren/ 5 Kinder unter 3 Jahren) sowie eine kleine Kindergartengruppe (10 Kinder) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Für die Leitung der 10er Gruppe ist für die Dauer des Bestehens ein/e Erzieher/in einzustellen. Die erforderliche Wochenarbeitszeit liegt bei 28,75 Stunden (Betreuungszeit und Verfügungsstunden).

 

Größere Umbaumaßnahmen in der Einrichtung sind nicht notwendig, da der bisherige Essraum in der Kinderküche genutzt werden soll. Voraussetzung hierfür ist der fachgerechte Ab- und Wiederaufbau der Kinderküche, um ausreichend Platz für Aktivitäten zu haben. Die Kinderküche steht im Kindergartenjahr 2011/2012 dann nicht zur Verfügung.

Weiterhin sind Teppich, Schrank, Regal, Geschirr u.a. im Gesamtvolumen von rd. 1.850 € zu beschaffen, die Übernahme dieser Kosten wurde beim Landkreis und der Samtgemeinde beantragt.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Göhrde beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue auf  Betriebskostenübernahme gem. Jugendhilfevereinbarung, für das Kindergartenjahr 2011/2012 (01.08.2011 bis 31.07.2012) eine Änderung der Betriebserlaubnis zu beantragen und eine befristete  Einstellung einer/eines Erzieherin/Erziehers für den Kindergarten „Göhrder Wichtel“ vorzunehmen.