Sachverhalt:
Bereits im
vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass es aufgrund der derzeitigen
Altersstruktur im Kindergarten zum nächsten Kindergartenjahr zu Problemen
kommen würde. Nur ein Kind wird den Kindergarten zum Schuljahr 2011/2012
verlassen, bei 2 Kindern (Kann-Kinder) steht dies noch nicht fest, es sind aber
bereits 10 Kinder angemeldet, darunter 6 Geschwisterkinder.
Insbesondere
letzteren Eltern ist es schwer zu vermitteln, dass das zweite Kind eine andere
Einrichtung besuchen soll, zumal alle Kinder aus dem direkten Einzugsbereich
des Kindergartens kommen.
Im darauffolgenden Kindergartenjahr entspannt
sich die Situation deutlich, sodass die Erweiterung der Betreuungsplätze nur
für ein Jahr erforderlich wäre.
In der
Kuratoriumssitzung im Dezember 2010 wurde empfohlen, falls die Räumlichkeiten
des Kindergartens dies zu lassen, eine weitere Gruppe für die Dauer eines
Jahres einzurichten.
Am 13.01.2011 hat
eine Begehung des Kindergartens durch Frau Enke und Frau Fricke vom Nds.
Kultusministerium, Fachdienst
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder stattgefunden. Eine
befristete Änderung der Betriebserlaubnis durch Schaffung weiterer 5
Betreuungsplätze wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten denkbar.
Um die Betreuung
der Kinder unter 3 Jahren im erforderlichen Rahmen zu gewährleisten, wird nach
Rücksprache mit der Kita-Fachberaterin des Landkreises, Frau Köhler die
Einrichtung einer 15/5 Gruppe (15 Kinder von 3 – 6 Jahren/ 5 Kinder unter 3
Jahren) sowie eine kleine Kindergartengruppe (10 Kinder) beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg.
Für die Leitung der
10er Gruppe ist für die Dauer des Bestehens ein/e Erzieher/in einzustellen. Die
erforderliche Wochenarbeitszeit liegt bei 28,75 Stunden (Betreuungszeit und
Verfügungsstunden).
Größere
Umbaumaßnahmen in der Einrichtung sind nicht notwendig, da der bisherige
Essraum in der Kinderküche genutzt werden soll. Voraussetzung hierfür ist der
fachgerechte Ab- und Wiederaufbau der Kinderküche, um ausreichend Platz für
Aktivitäten zu haben. Die Kinderküche steht im Kindergartenjahr 2011/2012 dann
nicht zur Verfügung.
Weiterhin sind Teppich, Schrank, Regal, Geschirr u.a. im Gesamtvolumen von rd. 1.850 € zu beschaffen, die Übernahme dieser Kosten wurde beim Landkreis und der Samtgemeinde beantragt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Göhrde
beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und
der Samtgemeinde Elbtalaue auf
Betriebskostenübernahme gem. Jugendhilfevereinbarung, für das
Kindergartenjahr 2011/2012 (01.08.2011 bis 31.07.2012) eine Änderung der
Betriebserlaubnis zu beantragen und eine befristete Einstellung einer/eines Erzieherin/Erziehers
für den Kindergarten „Göhrder Wichtel“ vorzunehmen.