Betreff
Grundstücksverkauf Mühlenweg
Vorlage
31/038/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Braune ist seit einiger Zeit Eigentümer der Herrenmühle. Seit dieser Zeit ist der Wanderweg im Bereich der Herrenmühle unterbrochen bzw. gesperrt, da er sich in diesem Bereich im Eigentum Herrn Braunes befindet.

Herr Braune beantragt nun, ihm einen Teil der Zuwegung, nämlich das Flurstück 103/2 zu veräußern, da es zwischen seinen Grundstücken liegt und durch den Durchgangsverkehr ohnehin nicht mehr nutzbar ist.

Sollten sich die Eigentumsverhältnisse in Zukunft ändern und ein möglicher neuer Eigentümer den Durchgang wieder freigeben, wäre der Zugang zur Brücke nicht mehr gewährt.

 

Es wird daher empfohlen, die Parzelle nicht zu veräußern.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Martin Braune, Karlstr. 4, 21244 Buchholz wird das Flurstück 103/2 der Flur 15 (siehe Anlage) nicht veräußert.