Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/025/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2010 beantragt die Naturenergie Hitzacker die erforderlichen Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Biogasanlage in Hitzacker (Elbe) einzuleiten.

 

Die Naturenergie Hitzacker GmbH & Co KG plant mit 11 Landwirten aus dem räumlichen Bereich zwischen Schmessau und Hitzacker, zugeordnet dem landwirtschaftlichen Betrieb Gut Hagen, in 450 Entfernung Luftlinie im Außenbereich von Hitzacker und südlich der Sportanlage am Hagener Weg, sowie westlich des Gewerbegebietes Am Räsenberg die Errichtung einer landwirtschaftlich privilegierten Biogasanlage (BGA) mit einer elektrischen Leistung von zunächst 500 kW.

 

Ein Standort näher an der landwirtschaftlichen Hofstelle scheidet aus wirtschaftlichen Gründen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wärmeversorgung für das Freibad, der Freien Schule, der Firma IWM usw.  und der Problematik der verkehrlichen Erschließung der Freien Schule Hitzacker aus, weil Schüler die enge und unübersichtliche Erschließungsstraße zum Gut Hagen als Fußweg nutzen. 

 

Anderseits ist die Privilegierungsvoraussetzung gem. § 35 (1) Ziff. 6 Buchst. A) BauGB, dass das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen muss, bei einer Entfernung von 450 m Luftlinie nicht gegeben. Daher sind, obwohl die BGA von der Kapazität her privilegiert ist, Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- u. Bebauungsplan), einzuleiten. Die Bauleitpläne

wurden  auch von  den Antragstellern beantragt, um eventuell Kapazitätserweiterungen über 500 kW hinaus vornehmen zu können.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens, bedingt durch eine Änderung des EEG zum Ende nächsten Jahres und der Einlagerung von Silage im September des kommenden Jahres wird seitens der Antragsteller um schnellstmögliche Bearbeitung gebeten.

Neben den Bauleitplanverfahren bedarf es wegen der Lage der BGA im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn noch einer Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Antragstellung durch die Stadt Hitzacker (Elbe), ist der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), für den Bereich der geplanten Biogasanlage Hitzacker fortzuschreiben.