Sachverhalt:
Wie diesem Gremium
bekannt ist, finden am 11.09.2011 die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt.
Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahlen werden erneut zahlreiche
engagierte Bürger benötigt, die in Wahrnehmung eines Ehrenamtes die
Wahlausschüsse und Wahlvorstände bilden. Die Besonderheit bei der Kommunalwahl
liegt in der Tatsache begründet, dass die Samtgemeinde Elbtalaue die Besetzung
der Wahlausschüsse für alle Wahlgebiete ihres Zuständigkeitsbereichs selbst
organisieren muss. Bei der Bundestagswahl waren dies lediglich die
Wahlvorstände.
Neben den bis zu 10
(mindestens 5) ehrenamtlichen Bürgern für jeden der 28 Wahlvorstände (27
Wahlvorstände in den Wahlbezirken und 1 Briefwahlvorstand) müssen für jeden
Wahlausschuss 6 ordentliche Mitglieder und 6 Vertreter berufen werden.
Insgesamt werden
also bei voller Besetzung über 400 engagierte Bürger benötigt.
Gem. § 8 Abs. 2
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) sowie § 10 Abs. 3 NKWO sollen die
im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen geeignete Bürger nennen,
die zur Übernahme des entsprechenden Ehrenamtes bereit sind.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass gem. § 13 Abs. 2 Niedersächsisches
Wahlgesetz (NKWG) Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für
Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben dürfen.
Die in diesem
Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher gebeten, unter
Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde
Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser
Gremiensitzung geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und
Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.
Bitte machen Sie in
der Meldung kenntlich, für welches Wahlehrenamt (Wahlvorstand oder Wahlausschuss)
sich der Bürger entschieden hat. Aufgrund der Bedeutung und Schwierigkeit der
Kommunalwahl wären wir Ihnen dankbar, wenn einige Bürger mit Erfahrungen bei
Kommunalwahlen dabei wären. Ferner möchten wir Sie bitten, die Bereitschaft der
Bürger zur Übernahme des Ehrenamtes vor der Meldung abzuklären. Es ist
zielführender, wenn 2 Bürger gemeldet werden, die dann auch zur Übernahme des
Amtes bereit sind als wenn 10 Bürger gemeldet werden, die nach der Berufung
alle absagen.
Für die
Unterstützung möchten sich die Organisatoren der Kommunalwahl bei allen
Parteien und Wählergruppen bereits jetzt herzlich bedanken.
Beschlussvorschlag: