Sachverhalt:
Die Aufwertung des
Weinberges war bereits Gegenstand des integrierten städtischen Entwicklungs-
und Wachstumskonzeptes der Stadt Hitzacker (Elbe). Am 10.12.2009 wurden vom
Ingenieurbüro Rauchenberger die Ausbauplanungen vorgestellt und vom Rat
beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen
Förderanträge an die NBank zu stellen. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens
wurden seitens der NBank, des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit und der Regierungsvertretung Lüneburg Bedenken gegen die
Förderfähigkeit des Gesamtprojektes erhoben. Im Ergebnis stellte sich heraus,
das nur der Weinberg mit den Treppenanlagen, Geländern, der Plateaugestaltung,
sowie der Bereich der Riesenkastanie, im Rahmen des EFRE die Förderkriterien
erfüllt. Um das Projekt dennoch verwirklichen zu können, wurden umgehend erneut
Gespräche mit der Regierungsvertretung mit dem Ergebnis geführt, dass eine
weitere Förderung aus Mitteln aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg
denkbar wäre. Die erforderlichen Anträge wurden umgehend gestellt.
Mit Bescheid vom
30.11.2010 wurden für das Projekt 324.000,00€ als Zuwendung aus EFRE-Mitteln
bewilligt. Ferner hat am 10.12.2010 der Lenkungsausschuss der Modellregion
Hamburg Mittel aus dem Förderfonds Hamburg / Niedersachen in Höhe von 57%,
maximal 200.000,00€ für die anderweitig nicht zuwendungsfähigen Kosten für den
Weinberg und den Bereich des Fußweges des Weinbergsweges in Aussicht gestellt.
Eine Förderung des Straßenabschnittes im Bereich des Weinbergsweges ist nach
den geltenden Kriterien nicht möglich
Mit den Zuwendungen
und den im den bisherigen Haushalten bereits eingestellten Eigenmitteln kann
die Maßnahme nunmehr verwirklicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt den in der Anlage beigefügten Finanzierungsplan des
Gesamtprojektes „Aufwertung des Weinberges“