Sachverhalt:
Die ursprüngliche
Gestaltungssatzung ist am 16.01.1991 in Kraft getreten, nachdem bereits 1985
die Aufnahme in das Sanierungsförderprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz
erfolgte. In den Jahren 1985 bis 2004 wurden nicht nur die rechtlichen
Voraussetzungen für Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geschaffen, sondern
ebenso der komplette Innenstadtbereich überarbeitet. Dabei wurde wesentliches
Augenmerk auf den Erhalt des historischen Stadtkerns, der kleinteiligen
Bebauung, der Schließung von Baulücken, Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen,
sowie die Anlegung von Umgehungsstraßen und Parkplätzen gelegt. Durch die
Sanierung hat das Gesicht Dannenbergs Konturen erhalten, die auch künftig zu
bewahren sind. Nachdem nun seit 2005 die Sanierung als abgeschlossen betrachtet
werden kann, hat man sich auch weiterhin mit neuen städtebaulichen Aspekten zu
beschäftigen. Neben der sehr engen und auch strengen Auslegung der bisherigen
Gestaltungssatzung, insbesondere im eigentlichen Ortskern, sind heute in den
angrenzenden Bereichen schon Maßnahmen umgesetzt worden, die Teilaufhebungen
zur Folge hatten (Prochaskaplatz, Erweiterung Sparkasse, Amtsberg mit
Schloßgraben, nya nordiska). In der jüngsten Vergangenheit musste für die
Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden.
Um eine weitere sinnvolle städtebauliche Entwicklung fortzuführen und trotzdem
die Belange der Bauwilligen und Investoren zu berücksichtigen, ist eine
Neufassung der Gestaltungssatzung zwingend erforderlich. Bereits aus dem
Bereich der ursprünglichen Gestaltungssatzung entlassene Flächen wurden
berücksichtigt. Der verbliebene Geltungsbereich wurde in zwei Abschnitte
aufgegliedert, die eine unterschiedliche Erhaltungs- und Eingriffsmöglichkeit
darstellen. Ganz wichtig ist es dabei nach wie vor, die Fassaden des Ortskernes
zu erhalten und trotzdem einer Weiterentwicklung nicht entgegenzuwirken.
Die Details wird
Herr Dipl.-Ing. Edgar Englert-Piorkowsky vom Büro für Stadt- und
Regionalplanung in der Sitzung vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
beigefügte 1. Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt
Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur
Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird beschlossen.