Betreff
Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung)
Vorlage
30/697/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ursprüngliche Gestaltungssatzung ist am 16.01.1991 in Kraft getreten, nachdem bereits 1985 die Aufnahme in das Sanierungsförderprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz erfolgte. In den Jahren 1985 bis 2004 wurden nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen für Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen geschaffen, sondern ebenso der komplette Innenstadtbereich überarbeitet. Dabei wurde wesentliches Augenmerk auf den Erhalt des historischen Stadtkerns, der kleinteiligen Bebauung, der Schließung von Baulücken, Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, sowie die Anlegung von Umgehungsstraßen und Parkplätzen gelegt. Durch die Sanierung hat das Gesicht Dannenbergs Konturen erhalten, die auch künftig zu bewahren sind. Nachdem nun seit 2005 die Sanierung als abgeschlossen betrachtet werden kann, hat man sich auch weiterhin mit neuen städtebaulichen Aspekten zu beschäftigen. Neben der sehr engen und auch strengen Auslegung der bisherigen Gestaltungssatzung, insbesondere im eigentlichen Ortskern, sind heute in den angrenzenden Bereichen schon Maßnahmen umgesetzt worden, die Teilaufhebungen zur Folge hatten (Prochaskaplatz, Erweiterung Sparkasse, Amtsberg mit Schloßgraben, nya nordiska). In der jüngsten Vergangenheit musste für die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. Um eine weitere sinnvolle städtebauliche Entwicklung fortzuführen und trotzdem die Belange der Bauwilligen und Investoren zu berücksichtigen, ist eine Neufassung der Gestaltungssatzung zwingend erforderlich. Bereits aus dem Bereich der ursprünglichen Gestaltungssatzung entlassene Flächen wurden berücksichtigt. Der verbliebene Geltungsbereich wurde in zwei Abschnitte aufgegliedert, die eine unterschiedliche Erhaltungs- und Eingriffsmöglichkeit darstellen. Ganz wichtig ist es dabei nach wie vor, die Fassaden des Ortskernes zu erhalten und trotzdem einer Weiterentwicklung nicht entgegenzuwirken.

Die Details wird Herr Dipl.-Ing. Edgar Englert-Piorkowsky vom Büro für Stadt- und Regionalplanung in der Sitzung vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage beigefügte 1. Neufassung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung (Gestaltungssatzung) wird beschlossen.